Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) müssen Sie eine neue beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.
Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.
- Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle.
- Ihr Antrag wird geprüft beziehungsweise bearbeitet.
- Die zuständige Stelle meldet sich bei Ihnen.
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrzeugzulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
- bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
- bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder, bei Behörden, die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
- Antrag auf Ersatz bei der Fahrzeugzulassungsstelle
- Sie benötigen eine Verlusterklärung, eine eidesstattliche Versicherung und ein Aufbietungsverfahren (gesetzlichen Wartezeit).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- Fahrzeugschein
- bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
- Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt
Gebühr: EUR 50,00 - 85,00
Es gibt keine feste Meldefrist, aber die Neuausstellung dauert wegen einer gesetzlichen Wartezeit (Aufbietungsverfahren) in der Regel etwa 2 bis 4 Wochen. In dieser Zeit können Sie das Fahrzeug nicht verkaufen oder umschreiben.
Bearbeitungsdauer: 3 - 6 Wochen
Widerspruch
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrzeugzulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Sitz Ihres Unternehmens, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
16.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
|---|---|
| Telefon | 0365 838-2470 |
| Telefon | 0365 838-2450 |
| Fax | 0365 838-2445 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de
Downloads
Verlusterklärung über die Zulassungsbescheinigung bzw. vorderes oder hinteres Kennzeichen