Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Hinweise zum Antragsverfahren in Gera finden Sie unter folgendem Link: Bewohnerparken - Stadt Gera
An die Straßenverkehrsbehörden
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der Landkreise und kreisfreien Städte,
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der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
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der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Für die Beantragung und Verlängreung von Bewohnerparkausweisen bzw. für die Ersatzausstellung bei Verlust nutzen Sie bitte die Möglichkeit der online-Beantragung über uns print@home Verfahren.
Voraussetzung für den Online-Service:
- Sie müssen aktuell mit Hauptwohnung in Gera gemeldet sein
- Sie wohnen in einer Bewohnerparkzone.
Benötigte Unterlagen für den Online-Service:
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Führerschein
- Personalausweis / Reisepass / eAT
- ggf. Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters (wenn dieser abweicht vom Antragsteller)
Der Parkausweis wird dann als PDF-Datei per eMail zugeschickt. Die Gebühr (90,00 Euro) zahlen Sie direkt im Online-Verfahren über die elektronische Bezahlfunktion.
Wann können Sie das Online-Verfahren nicht anwenden:
- für Bewohnerparkausweise, die im Rahmen von Carsharing ausgestellt werden sollen,
- für Bewohnerparkausweise, die mit mehr als zwei Kennzeichen ausgestellt werden sollen,
- wenn Sie Eigentümer eines Hauses in einer Bewohnerparkzone sind, selbst jedoch nicht mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone wohnen,
- wenn Sie mit Nebenwohnitz in Gera gemeldet sind und in einer Bewohnerparkzone wohnen.
In diesen Fällen hat zwingend eine telefonische Rücksprache mit dem StadtService H35 (Tel. 0365 838 1900) zu erfolgen. Gerne können Sie auch eine Mail an stadtservice@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir rufen Sie zurück.
Hinweise zum Bewohnerparken für Fahrzeuge mit einer Länge > 5m
In Gera gilt gemäß der in der Straßenverkehrsbehörde geltenden Richtlinien/Festlegungen, dass grundsätzlich keine Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge erteilt werden, deren Länge gemäß Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) > 5m ist.
Mit Ausnahme der Bewohnerparkzone D werden Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge, deren Länge gemäß Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bis 5,5m beträgt, mit der Maßgabe erteilt, dass die als Bewohnerparkplätze ausgewiesenen Längststellplätze zu nutzen sind.
Darüber hinaus werden Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge, deren Länge gemäß Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bis 5,2m beträgt, mit der Maßgabe erteilt, dass die als Bewohnerparkplätze ausgewiesenen Längststellplätze bzw. folgenden Querstellplätze:
- Bielitzstraße (Zone A)
- Clara-Zetkin-Straße (Zone B)
- R.-Diener-Straße (Zone B)
- Zschochernstraße (Zone C und G)
- Innenhof Schuhgasse (Zone E)
- Dr.-Friedrich-Wolf-Straße (Zone K)
- Schülerstraße (Zone K)
- Karl-Schurz-Straße (Zone K)
- Heinrich-Knauf-Straße (Zone K)
zu nutzen sind.
Bei Missbrauch wird der Bewohnerparkausweis eingezogen. Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.
Hinweise zum Antragsverfahren in Gera finden Sie unter folgendem Link: Bewohnerparken - Stadt Gera
Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Erkundigen Sie sich in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über Fristen für Ihr Anliegen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Erkundigen Sie sich in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Bearbeitungsdauer kann je Kommune unterschiedlich sein.
Links
- § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m.
- § 1 Absatz 1 Nummer 1 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
Widerspruch
Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt oder ein Online-Dienst genutzt. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
- Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
- Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
- Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
17.07.2026
Online beantragen
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - StadtService H35 Einwohnerwesen und Dokumente An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
Führerschein
KfZ-Zulassung/Feinstaub
Gewerbe/Steuern
Soziales
Bewohnerparkausweis
Allgemeines
Namensänderungsbehörde
Standesamt
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
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|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-1901 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHeinrichstraße Busalle Buslinien Straßenbahnalle Straßenbahnlinien |
| Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Ja |