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Fahrzeugbesitz

Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen

Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Hinweise zum Antragsverfahren in Gera finden Sie unter folgendem Link: Bewohnerparken - Stadt Gera

An die Straßenverkehrsbehörden

  • der Landkreise und kreisfreien Städte,

  • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,

  • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

Für die Beantragung und Verlängreung von Bewohnerparkausweisen bzw. für die Ersatzausstellung bei Verlust nutzen Sie bitte die Möglichkeit der online-Beantragung über uns print@home Verfahren.

Voraussetzung für den Online-Service:

  • Sie müssen aktuell mit Hauptwohnung in Gera gemeldet sein 
  • Sie wohnen in einer Bewohnerparkzone. 

Benötigte Unterlagen für den Online-Service:

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Führerschein
  • Personalausweis / Reisepass / eAT
  • ggf. Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters (wenn dieser abweicht vom Antragsteller)

Der Parkausweis wird dann als PDF-Datei per eMail zugeschickt. Die Gebühr (90,00 Euro) zahlen Sie direkt im Online-Verfahren über die elektronische Bezahlfunktion.

Wann können Sie das Online-Verfahren nicht anwenden:

  • für Bewohnerparkausweise, die im Rahmen von Carsharing ausgestellt werden sollen,
  • für Bewohnerparkausweise, die mit mehr als zwei Kennzeichen ausgestellt werden sollen,
  • wenn Sie Eigentümer eines Hauses in einer Bewohnerparkzone sind, selbst jedoch nicht mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone wohnen,
  • wenn Sie mit Nebenwohnitz in Gera gemeldet sind und in einer Bewohnerparkzone wohnen.

In diesen Fällen hat zwingend eine telefonische Rücksprache mit dem StadtService H35 (Tel. 0365 838 1900) zu erfolgen. Gerne können Sie auch eine Mail an stadtservice@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir rufen Sie zurück.

Hinweise zum Bewohnerparken für Fahrzeuge mit einer Länge > 5m

In Gera gilt gemäß der in der Straßenverkehrsbehörde geltenden Richtlinien/Festlegungen, dass grundsätzlich keine Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge erteilt werden, deren Länge gemäß Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) > 5m ist.

Mit Ausnahme der Bewohnerparkzone D werden Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge, deren Länge gemäß Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bis 5,5m beträgt, mit der Maßgabe erteilt, dass die als Bewohnerparkplätze ausgewiesenen Längststellplätze zu nutzen sind.

Darüber hinaus werden Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge, deren Länge gemäß Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bis 5,2m beträgt, mit der Maßgabe erteilt, dass die als Bewohnerparkplätze ausgewiesenen Längststellplätze bzw. folgenden Querstellplätze:

  • Bielitzstraße (Zone A)
  • Clara-Zetkin-Straße (Zone B)
  • R.-Diener-Straße (Zone B)
  • Zschochernstraße (Zone C und G)
  • Innenhof Schuhgasse (Zone E)
  • Dr.-Friedrich-Wolf-Straße (Zone K)
  • Schülerstraße (Zone K)
  • Karl-Schurz-Straße (Zone K)
  • Heinrich-Knauf-Straße (Zone K)

zu nutzen sind.

Bei Missbrauch wird der Bewohnerparkausweis eingezogen. Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.

Hinweise zum Antragsverfahren in Gera finden Sie unter folgendem Link: Bewohnerparken - Stadt Gera

Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erkundigen Sie sich in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über Fristen für Ihr Anliegen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Erkundigen Sie sich in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Bearbeitungsdauer kann je Kommune unterschiedlich sein.

Widerspruch

Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt oder ein Online-Dienst genutzt. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

  • Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
  • Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
  • Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

17.07.2026

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - StadtService H35
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Einwohnerwesen und Dokumente

An-/Um- und Abmelden einer Wohnung

  • Antrag Bundespersonalausweis
  • Antrag Reisepass
  • Antrag Kinderreisepass
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
  • Melderechtliche Bescheinigungen
  • Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)

Führerschein

  • Erstellung - Ersterteilung
  • Erweiterung/Verlängerung
  • Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
  • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
  • Internationaler Führerschein
  • Fahrerkarte

KfZ-Zulassung/Feinstaub

  • Außerbetriebsetzung
  • Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
  • Ausgabe der Feinstaubplakette

Gewerbe/Steuern

  • An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
  • Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
  • An-/ Abmeldung Hundesteuer
  • Ersatzhundesteuermarke

Soziales

  • Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
  • Ausgabe der Sozial-Card
  • Beglaubigung für GEZ-Befreiung

Bewohnerparkausweis

  • Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis

Allgemeines

  • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
  • Verkauf Mietspiegel
  • Verkauf verschiedener Broschüren
  • Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
  • Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
  • Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
  • Ausgabe Einkommenssteuerformulare
  • Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
  • Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
  • Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Namensänderungsbehörde

  • Namensänderung öffentlich-rechtlich

Standesamt

  • Auskunft aus den Personenstandsregistern
  • Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
  • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
  • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
  • Kirchenaustrittserklärung
  • Vaterschaftsanerkennung Standesamt
  • Namensänderung bürgerlich-rechtlich
  • Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
  • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
  • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
  • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
  • Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
  • Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache

Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit

  • Asylrechtliche Angelegenheiten
  • Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
  • Einladungs- und Verpflichtungserklärung
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
  • Einbürgerung

Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente

  • An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
  • Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
  • Ausstellung Lebensbescheinigung
  • Ausstellung Haushaltsbescheinigung
  • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
  • Auskunft aus dem Melderegister
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
  • Dokumentenbeantragung
  • Übermittlungs- und Auskunftssperren
Telefon

0365 838-1900

Fax

0365 838-1901

E-Mail

Stadtservice@gera.de

WWW

StadtService H35

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Samstag 09:00 - 13:00 Uhr

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Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHeinrichstraße

Busalle Buslinien

Straßenbahnalle Straßenbahnlinien

Parkplatz

ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja