Bewohnerparken
Wer in einer Anwohnerparkzone wohnt, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Bewohnerparken online
Für die Beantragung und Verlängerung von Bewohnerparkausweisen bzw. für die Ersatzausstellung bei Verlust nutzen Sie bitte die Möglichkeit der online-Beantragung über unser print@home Verfahren.
Voraussetzung für den Online-Service:
- Sie müssen aktuell mit Hauptwohnung in Gera gemeldet sein
- Sie wohnen in einer Bewohnerparkzone.
Benötigte Unterlagen für den Online-Service:
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Führerschein
- Personalausweis / Reisepass / eAT
- ggf. Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters (wenn dieser abweicht vom Antragsteller)
Der Parkausweis wird dann als PDF-Datei per eMail zugeschickt. Die Gebühr (90,00 Euro) zahlen Sie direkt im Online-Verfahren über die elektronische Bezahlfunktion.
Wann können Sie das Online-Verfahren nicht anwenden:
- für Bewohnerparkausweise, die im Rahmen von Carsharing ausgestellt werden sollen,
- für Bewohnerparkausweise, die mit mehr als zwei Kennzeichen ausgestellt werden sollen,
- wenn Sie Eigentümer eines Hauses in einer Bewohnerparkzone sind, selbst jedoch nicht mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone wohnen,
- wenn Sie mit Nebenwohnitz in Gera gemeldet sind und in einer Bewohnerparkzone wohnen.
In diesen Fällen hat zwingend eine telefonische Rücksprache mit dem StadtService H35 (Tel. 0365 838 1900) zu erfolgen. Gerne können Sie auch eine Mail an stadtservice@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir rufen Sie zurück.
Hinweise zum Bewohnerparken für Fahrzeuge mit einer Länge > 5m
In Gera gilt gemäß der in der Straßenverkehrsbehörde geltenden Richtlinien/Festlegungen, dass grundsätzlich keine Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge erteilt werden, deren Länge gemäß Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) > 5m ist.
Mit Ausnahme der Bewohnerparkzone D werden Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge, deren Länge gemäß Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bis 5,5m beträgt, mit der Maßgabe erteilt, dass die als Bewohnerparkplätze ausgewiesenen Längststellplätze zu nutzen sind.
Darüber hinaus werden Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge, deren Länge gemäß Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bis 5,2m beträgt, mit der Maßgabe erteilt, dass die als Bewohnerparkplätze ausgewiesenen Längststellplätze bzw. folgenden Querstellplätze:
-
Bielitzstraße (Zone A)
-
Clara-Zetkin-Straße (Zone B)
-
R.-Diener-Straße (Zone B)
-
Zschochernstraße (Zone C und G)
-
Innenhof Schuhgasse (Zone E)
-
Dr.-Friedrich-Wolf-Straße (Zone K)
-
Schülerstraße (Zone K)
-
Karl-Schurz-Straße (Zone K)
-
Heinrich-Knauf-Straße (Zone K)
zu nutzen sind.
Bei Missbrauch wird der Bewohnerparkausweis eingezogen. Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.
Alternative Antragsverfahren
Sofern Sie mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone wohnen, können Sie auch die Möglichkeit der online - Beantragung im ThAVEL-Onlinedienst: Bewohnerparkausweis beantragen/verlängern.nutzen.
Gern können Sie uns auch eine Anfrage an stadtservice@gera.de oder an Stadt Gera, Stadtservice H35, Kornmarkt 12, 07545 Gera unter Beilegung der nachfolgend benannten Unterlagen senden:
- Kopie Ihres Ausweisdokumentes (beidseitig!)
- Kopie Ihres Fahrzeugscheins/ Zulassungsbescheinigung Teil I (beidseitig!)
- Kopie Ihres Führerscheins (beidseitig!)
- Nutzungsüberlassung, wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist (ein Formular für die Nutzungsüberlassung finden Sie unter Downloads)
- telefonische Kontaktdaten oder Mailadresse
Sie erhalten nach Prüfung der Unterlagen eine Bestätigung und Information zur Abholung der Parkkarte. Die Gebühr (90,00 Euro) zahlen Sie bei Abholung vor Ort. Im Fall der Verlängerung bringen Sie bitte zur Abholung Ihren abgelaufenen Bewohnerparkausweis mit. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
StadtService H35
| Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera Wir bitten um Beachtung, dass die telefonische Erreichbarkeit im Publikumsverkehr eingeschränkt sein kann. Gerne können Sie uns auch eine Mail an stadtservice@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir rufen Sie zurück. Wir bitten um Verständnis! |
|---|---|
| Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
| Leitung | Herr Blankenburg |
| Schließtage | 07.05.2027 |
| Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
| Tel. | 0365 838 - 1900 |
| Fax | 0365 838 - 1901 |
| Servicezeiten | Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin. Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr |