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Führerscheine

Fahrerlaubnis beantragen

Sie wollen ein Kraftfahrzeug führen? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie in den Besitz eines Führerscheins kommen, der Sie zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr berechtigt, müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren.

Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.

Onlineantrag

  • Bitte halten Sie Ihren Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
  • Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag und folgen Sie den Anweisungen zur Authenitfizierung.
  • Füllen Sie die Datenfelder im Antragsformular nach Anleitung aus.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Eine Antragskopie erhalten Sie zum Download nach Absendung des Antrags.

Schriftlicher Antrag

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde. Bei einigen Fahrerlaubnisbehörden empfiehlt es sich, persönlich zu erscheinen.
  • Das persönliche Erscheinen wird von einigen Fahrerlaubnisbehörden regelmäßig verlangt, weil der Antragsteller auf einem Unterschriftaufkleber, der mit dem Auftrag zur Herstellung des Kartenführerscheins an die Bundesdruckerei gesandt wird, in einem genau umgrenzten Feld mit einem speziellen Stift unterschreiben muss.
  • Nach Antragseingang hat die Fahrerlaubnisbehörde zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers bestehen. Hierzu wird sie Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einholen. Dies kann gewisse Zeit dauern.
  • Muss der Bewerber noch die erforderliche theoretische und praktische Prüfung ablegen, wird die Fahrerlaubnisbehörde nach der Eignungsüberprüfung die Technische Prüfstelle (DEKRA) mit der Prüfung beauftragen. Die Technische Prüfstelle wird den Prüfauftrag in der Regel an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben, wenn
    • die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist,
    • die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder
    • in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist.

Wichtige Hinweise: Sowohl der Onlineantrag als auch der schriftliche Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Gegenwärtig können nur bei der Stadt Leipzig und dort lediglich die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, L und T online beantragt werden. Andere Fahrerlaubnisklassen und die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 lassen sich derzeit nur schriftlich beantragen.

Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.

  • Ordentlicher Wohnsitz: Sie müssen einen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Körperliche und geistige Eignung: Sie müssen gesundheitlich geeignet sein, um ein Fahrzeug zu führen.
  • Fahrschule: Sie müssen sich bei einer Fahrschule anmelden, die Ihnen den Antrag auf Fahrerlaubnis ausstellt.
  • Sehtest: Ein bestandener Sehtest ist erforderlich.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Sie müssen einen Kurs in Erster Hilfe absolvieren.

  • Antragsformular (beim Ausfüllen sind auch die Fahrschulen behilflich)
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Meldebescheinigung vo dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)

Die Gesamtkosten für einen Pkw-Führerschein (Klasse B) liegen 2026 durchschnittlich zwischen 2.500 und 3.500 Euro, in Großstädten auch über 4.000 Euro.

Beantragung: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

Bei Erfüllung der Voraussetzungen und nach bestandener Fahrprüfung keine.

Widerspruch

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und bei Ihrer ausgewählten Fahrschule, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst zur Verfügung steht. Das kann je Kommune und Fahrschule unterschiedlich sein.

Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen:

  • Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wurden nur noch bis zum Ablauf des 21.10.2017 bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T akzeptiert. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet weiter (vgl. § 76 Nr. 11 Buchst. b FeV).
  • Sehtestbescheinigung: Die Sehtestbescheinigung erhalten Sie bei jedem Augenarzt oder Optiker.
  • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung: Diese Bescheinigung kann Ihnen jeder Arzt ausstellen.
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens: Die Bescheinigung darf von einem Augenarzt, einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung erstellt werden.
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung: Mit diesem Gutachten müssen zum Beispiel Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse DE oder um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachweisen, ob sie besondere Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit gerecht werden.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

17.07.2026

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - StadtService H35
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Einwohnerwesen und Dokumente

An-/Um- und Abmelden einer Wohnung

  • Antrag Bundespersonalausweis
  • Antrag Reisepass
  • Antrag Kinderreisepass
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
  • Melderechtliche Bescheinigungen
  • Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)

Führerschein

  • Erstellung - Ersterteilung
  • Erweiterung/Verlängerung
  • Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
  • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
  • Internationaler Führerschein
  • Fahrerkarte

KfZ-Zulassung/Feinstaub

  • Außerbetriebsetzung
  • Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
  • Ausgabe der Feinstaubplakette

Gewerbe/Steuern

  • An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
  • Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
  • An-/ Abmeldung Hundesteuer
  • Ersatzhundesteuermarke

Soziales

  • Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
  • Ausgabe der Sozial-Card
  • Beglaubigung für GEZ-Befreiung

Bewohnerparkausweis

  • Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis

Allgemeines

  • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
  • Verkauf Mietspiegel
  • Verkauf verschiedener Broschüren
  • Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
  • Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
  • Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
  • Ausgabe Einkommenssteuerformulare
  • Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
  • Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
  • Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Namensänderungsbehörde

  • Namensänderung öffentlich-rechtlich

Standesamt

  • Auskunft aus den Personenstandsregistern
  • Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
  • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
  • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
  • Kirchenaustrittserklärung
  • Vaterschaftsanerkennung Standesamt
  • Namensänderung bürgerlich-rechtlich
  • Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
  • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
  • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
  • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
  • Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
  • Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache

Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit

  • Asylrechtliche Angelegenheiten
  • Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
  • Einladungs- und Verpflichtungserklärung
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
  • Einbürgerung

Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente

  • An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
  • Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
  • Ausstellung Lebensbescheinigung
  • Ausstellung Haushaltsbescheinigung
  • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
  • Auskunft aus dem Melderegister
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
  • Dokumentenbeantragung
  • Übermittlungs- und Auskunftssperren
Telefon

0365 838-1900

Fax

0365 838-1901

E-Mail

Stadtservice@gera.de

WWW

StadtService H35

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Samstag 09:00 - 13:00 Uhr

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Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHeinrichstraße

Busalle Buslinien

Straßenbahnalle Straßenbahnlinien

Parkplatz

ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Wiesestraße 125
07545 Gera

Telefon

0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

Telefon

0365 838-2450
KfZ-Zulassung

Fax

0365 838-2445

E-Mail

kfz-zulassung@gera.de

WWW

Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

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Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

Telefon: 0365 838-2470

E-Mail: fahrerlaubnisbehörde@gera.de