Fahrerlaubnis - Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“, können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die eigenständige Fahrerlaubnisklasse T erweitern.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein", dürfen Sie Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern), fahren.
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.
- Sie haben die theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen leistungsstärkerer Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft der Klasse T absolviert und sind in einem forst- oder landwirtschaftlichen Bereich tätig.
- Vereinbaren Sie einen Termin in der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Ort oder online.
- Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.
- Erkundigen Sie sich auch, welche weiteren Unterlagen Sie dem Antrag hinzufügen müssen.
- Stellen Sie den Antrag vor Ort, fügen sie die notwendigen Unterlagen und Nachweise hinzu oder laden diese in einem Onlinedienst hoch
- Ihr Antrag wird von der Fahrerlaubnisbehörde geprüft
- Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse T erweitert und eingetragen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
- Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Tätigkeit im forst- oder landwirtschaftlichen Bereich
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
- aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen).
- gültiger Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
- Sie müssen nachweisen, dass Sie im forst- oder landwirtschaftlichen Bereich tätig sind
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle (DEKRA) bestanden sein. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
in der Regel sofort
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.
- Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Fahrschulen
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
22.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
|---|---|
| Telefon | 0365 838-2470 |
| Telefon | 0365 838-2450 |
| Fax | 0365 838-2445 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Ja |