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Führerscheine

Fahrerlaubnis - Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen

Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.

Leistungsbeschreibung

Mit Fahrerlaubnisklasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg transportieren. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet, darf die zulässiger Gesamtmasse des Anhängers auch mehr als 750 kg betragen.

Die Fahrerlaubnisklasse B wird unbefristet erteilt.

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Ort oder online.
  • Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.
  • Stellen Sie den Antrag vor Ort und fügen die notwendigen Dokumente hinzu oder laden diese im Onlinedienst hoch.
  • Ihr Antrag wird geprüft.
  • Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird Ihnen die Fahrerlaubniserweiterung erteilt und eingetragen oder zugestellt.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts.

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen).

Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

gültiger Führerschein

Angaben zur Fahrschule

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Die theoretische Prüfung muss innerhalb  von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle (DEKRA) bestanden sein.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden.

Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.
  • Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

Fahrschulen

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

23.07.2026

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Wiesestraße 125
07545 Gera

Telefon

0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

Telefon

0365 838-2450
KfZ-Zulassung

Fax

0365 838-2445

E-Mail

kfz-zulassung@gera.de

WWW

Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle

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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

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Öffentliche Verkehrsmittel

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StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja