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Führerscheine

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, dann müssen Sie eine erneute Ausstellung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, müssen Sie diesen neu beantragen.

Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften wie für die Ersterteilung.

Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde oder digital über den Online-Dienst.

  • Sie müssen die Neuerteilung aktiv bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Dies kann online oder persönlich erfolgen.
  • Sie reichen die Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob die Gründe für den ursprünglichen Führerscheinentzug nicht mehr bestehen. Bei Zweifeln kann die Behörde Auflagen wie eine erneute Fahrprüfung oder die MPU anordnen
  • Der Bescheid geht Ihnen zur persönlichen Abholung oder per Post zu, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Führerschein-Neuerteilung kann nun durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde oder digital über den Onlinedienst.

Ihr Führerschein wurde entzogen und Sie wollen einen Neuantrag nach Führerscheinentzug etwa 4 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.

Allgemein:

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass, diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Im Falle der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat (vgl. § 76 Nr. 11a FeV).

Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)

Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

  • Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach Nr. 2 der Anlage 5 zur FeV
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen

  • Die Gebühren für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis können variieren, daher ist es ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde über die genauen Kosten zu informieren. 
  • Diese Schritte sind wichtig, um sicherzustellen, dass Sie die Fahrerlaubnis erfolgreich neu beantragen können.
  • Zusätzliche Kosten können durch MPU oder weitere Maßnahmen entstehen.

Verwaltungsgebühr: EUR 200,00 - 300,00

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollte wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit etwa 4 Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden.

Abhängig vom Fall, erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Bearbeitungsdauer: 6 - 8 Wochen

Widerspruch

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Formulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Das Führungszeugnis muss ebenfalls persönlich beantragt werden.

Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.

In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

17.07.2026

Zuständige Stellen

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Stelle

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07545 Gera

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0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle

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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

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Telefon: 0365 838-2470

E-Mail: fahrerlaubnisbehörde@gera.de

Downloads

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T

Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)