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Kinderbetreuung

Allgemeiner Sozialer Dienst

Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes werden Maßnahmen angeboten, die dazu dienen diese vor Gefahren zu schützen.

Leistungsbeschreibung

Der Allgemeine Soziale Dienst (kurz ASD; teilweise auch als Kommunaler Sozialdienst, kurz KSD, oder als Fachdienst bezeichnet) versteht sich als ganzheitlicher Basisdienst, insbesondere für Maßnahmen und Leistungen der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene.

In einigen Kommunen kann der Allgemeine Soziale Dienst auch Ansprechpartner für Leistungen und Fragen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe bzw. sozialen Sicherung, der Senioren- oder Behindertenhilfe sein. Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern steht er - zielgruppen- und/ oder ämterübergreifend - vielfach als erster Ansprechpartner in sozialen Fragen zur Verfügung.

Die Aufgabenzuschnitte und die Organisation des Allgemeinen Sozialen Dienstes variiert in den einzelnen Kommunen zum Teil erheblich. Innerhalb des ASD/ KSD können auch bestimmte Aufgaben als Spezialdienste organisiert sein.

Zum Aufgabenprofil eines ASD gehören in der Regel:

  • die Beratung zu Maßnahmen und Leistungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)
  • Beratung zu Erziehungs- und Familienfragen und zu allgemeinen Fragen der Förderung der Erziehung in der Familie
  • Beratung bei Trennung und Scheidung und zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
  • Beratung für Eltern mit Kindern, Jugendlichen oder Heranwachsenden in allen erzieherischen Fragen (Hilfen zur Erziehung)
  • Beratung und Unterstützung von jungen Volljährigen
  • Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • das Pflegekinderwesen
  • Maßnahmen des Kinderschutzes
  • Kriseninterventionen

Der Allgemeine Soziale Dienst kann dem Jugend- oder Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zugeordnet oder als eigenständiger Dienst in der Kommunalverwaltung organisiert sein. Ungeachtet seiner Verwaltungsorganisation untersteht er stets dem Jugendamt, soweit er Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.

Die Beratung durch den ASD ist in jedem Fall kostenfrei.

Die Beratung durch den ASD bedarf keines Antrages.

Für bestimmte Leistungen - insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen – ist in der Regel ein Antrag erforderlich. Über Anträge und Kosten informiert der ASD die Bürger und Bürgerinnen umfassend.

Der ASD arbeitet eng mit den einzelnen Behörden und Ämtern des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung zusammen.

Verschiedene Leistungen und Angebote können im Auftrag des Jugendamtes bzw. des ASD/ KSD von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege erbracht werden.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3410 Allgemeiner Sozialer Dienst
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Familienunterstützender Dienst, Unterstützung bei Erziehungsproblemen

Der ASD ist der sozialpädagogische Basisdienst für alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr.

Kinderschutz nach § 8a SGB VIII, einschließlich Inobhutnahmen nach
§ 42 SGB VIII

Schon immer war es Aufgabe des ASD, die Garantenstellung des Jugendamtes wahrzunehmen,
d.h. Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch zu schützen.

Beratung in erzieherischen Fragen

- Unterstützung bei Erziehungsproblemen
- Unterstützung zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung
- Gewährung von Hilfe zur Erziehung
- Beratung von Kindern, Jugendlichen und/oder Eltern bei häuslichen Konfliktsituationen

Frühe Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie

Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfen für junge Volljährige, normiert sind die Hilfen zur Erziehung in den §§ 27 ff SGB VIII, die Eingliederungshilfe in §§ 35 a SGB VIII und die Hilfen für junge Volljährige in § 41 SGB VIII.

Telefon

0365 838-3400

Fax

0365 838-3405

E-Mail

ASD@gera.de

WWW

Allgemeiner Sozialer Dienst

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein