Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.
Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.
Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:
- eine Rückkehr in die Familie erreichen,
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten.
In Kinderheimen finden Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können, ein Zuhause.
Die Gründe für eine Unterbringung im Kinderheim sind verschieden: der Tod beider Eltern, ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge, Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen bzw. verfügen nicht über die notwendigen pädagogischen Kompetenzen. Dabei wird Heimerziehung als Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung verstanden, in der Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht pädagogisch betreut werden, um sie durch eine Verbindung von Alltagserleben mit Pädagogischen und therapheutischen Angeboten in ihrer Entwicklung zu fördern.
Im Vordergrund stehen die pädagogische Betreuung, die Entwicklung der Persönlichkeit, die schulische Entwicklung, das soziale Zusammenleben und die Gestaltung der Freizeit. Der Ursprung der heutigen Heimerziehung liegt im klassischen Kinderheim, wo Kinder in Wohngruppen betreut werden. Diese Betreuungsform hat sich weiter entwickelt und spezialisiert, indem es darüber hinaus Kinderheime für bestimmte Zielgruppen gibt, die Größe sehr variiert und damit dem bestehenden Hilfebedarf entspricht. Prinzipielles Anliegen der Hilfen zur Erziehung ist die Wiedereingliederung der betreuten Kinder- und Jugendlichen in die Herkunftsfamilie.
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
- Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen.
- Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann.
An das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe in Form einer Unterbringung Ihres Kindes in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig.
- Ausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen
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Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
10.11.2022;20.12.2012
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3410 Allgemeiner Sozialer Dienst Familienunterstützender Dienst, Unterstützung bei Erziehungsproblemen Der ASD ist der sozialpädagogische Basisdienst für alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und
Schon immer war es Aufgabe des ASD, die Garantenstellung des Jugendamtes wahrzunehmen, |
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