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Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage

Jugendgerichtshilfe

Wenn junge Menschen straffällig werden, dann kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.

Leistungsbeschreibung

Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.

Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:

Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:

Information und Beratung

  • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
  • die möglichen Folgen der Straftat,
  • Datenschutz und Vertrauensschutz,
  • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
  • bei Problemen und Schwierigkeiten in
    • Schule, Beruf und Ausbildung,
    • Familie und Wohnen,
    • Freizeit sowie bei
    • Schulden;

Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

  • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
  • Zukunftsperspektiven,
  • Hintergründe der Straftaten,
  • Jugendhilfemaßnahmen;

Unterstützung

  • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
  • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

Betreuung

  • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

Vermittlung und Begleitung von

  • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
     

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:

  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • sozialer Trainingskurs
  • Einzelfallbetreuung
  • Verkehrsseminar
  • Beratungsangebote
  • Haftentscheidungshilfe:
    • Abklären der momentanen Lebenssituation
    • Verständigung der nächste Angehörigen
    • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der JugendhilfeVermeidung von Untersuchungshaft  

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3410 Allgemeiner Sozialer Dienst
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Familienunterstützender Dienst, Unterstützung bei Erziehungsproblemen

Der ASD ist der sozialpädagogische Basisdienst für alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr.

Kinderschutz nach § 8a SGB VIII, einschließlich Inobhutnahmen nach
§ 42 SGB VIII

Schon immer war es Aufgabe des ASD, die Garantenstellung des Jugendamtes wahrzunehmen,
d.h. Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch zu schützen.

Beratung in erzieherischen Fragen

- Unterstützung bei Erziehungsproblemen
- Unterstützung zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung
- Gewährung von Hilfe zur Erziehung
- Beratung von Kindern, Jugendlichen und/oder Eltern bei häuslichen Konfliktsituationen

Frühe Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie

Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfen für junge Volljährige, normiert sind die Hilfen zur Erziehung in den §§ 27 ff SGB VIII, die Eingliederungshilfe in §§ 35 a SGB VIII und die Hilfen für junge Volljährige in § 41 SGB VIII.

Telefon

0365 838-3400

Fax

0365 838-3405

E-Mail

ASD@gera.de

WWW

Allgemeiner Sozialer Dienst

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein