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Verbraucherschutz

Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen

Für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen erzeugen möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Bedingungen hierfür einhalten.

Besondere Haltungsformen sind:

  • Extensive Bodenhaltung
  • Freilandhaltung
  • Bäuerliche Freilandhaltung
  • Bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf

Die Erlaubnis benötigen Sie auch, wenn Sie die Art der Fütterung angeben wollen

  • Eingang des Antrags
  • Ggf. Rückfragen der Behörde  
  • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
  • Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

  • Beim zuständigen Landkreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung.
  • Einhaltung der Bedingungen entsprechend der Haltungsform und der Geflügelart und –rasse hinsichtlich:
    • Futterbestandteile
    • Besatzdichte
    • Schlachtalter und Mastdauer
    • Zugang zu Auslauf
    • Größe und Beschaffenheit des Auslaufs
    • Beschaffenheit der Stallausgänge
    • Nutzfläche des Stalls und der Produktionsstätten, Stallkapazität
    • Sitzstangen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen

Es fallen Kosten an.

Erteilung der Zulassung vor Verwendung des jeweiligen Begriffs

Bei Vorliegen eines Antrags und vollständigem Nachweis der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

Gemäß Bescheid

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

09.11.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel

Telefon: +49 361 574041-131

Telefon: +49 361 574041-475

E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Überwachung des Gesundheitsstatus von Nutz-, Wild- und Haustieren bei anzeige- und meldepflichtigen

Krankheiten sowie bei Sanierungsprogrammen, Diagnostik bei Seuchenverdacht, Kennzeichnung von

Nutztieren, europaweites Melde- und Berichtswesen, Seuchenhygiene f. tierische Nebenprodukte und

Biogasanlagen, Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung

(Tierschutz), Überprüfung privater Tierhalter nach Bürgerbeschwerden, Erstellung und Auswertung von

Gutachten, Schutz vor Aggessionszuchten, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Kontrolle der Einhaltung

lebensmittelrechtlicher Vorschriften um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und Irreführung durch

Täuschung zu schützen, Kontrolle von Lebensmittel- und Tiertransporten, Kontrolle des Verkehrs mit

Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, EU-Zulassung von Betrieben, Ermittlung

bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln, Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung von

Bestimmungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ggf. Einleitung von Strafverfahren,

Berichterstattung, Überwachung Tierarzneimittelverkehr

Telefon

0365 838-3571

Fax

0365 838-3575

E-Mail

veterinaerdienst@gera.de

WWW

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja