Zum Inhalt springen

Serviceportal

Berufsausbildung

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen für das Handwerk (Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung)

Wenn Sie mit einem ausländsichen Bildungsabschluss in Thüringen arbeitne möchten, dann müssen Sie sich diesen vorher als gleichwertig anerkennen lassen.

Leistungsbeschreibung

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" anerkannt bzw. gleichgestellt werden. Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können Ausländer die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen, wodurch diese zur Ausübung bestimmter Berufe berechtigt sind. Für Berufe im Handwerk sind die örtlichen Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.

Handwerkskammer Erfurt www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen www.hwk-suedthueringen.de

  • Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
  • Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
  • Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopien des Zeugnisses im Original und Übersetzung)
  • Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben

zwischen 100,00 € und 600,00 €

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Nicht jede Anerkennungsstelle ist für alle Qualifikationen zuständig. Alle Bundesländer haben eigene zuständige Stellen für die Anerkennungsverfahren.
Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sein.

Handwerkskammer Erfurt

06.12.2019

Zuständige Stellen

Stelle

Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera)
Handwerkstraße 5
07545 Gera

Telefon

0365 8225-0

Fax

0365 8225-199

E-Mail

info@hwk-gera.de

WWW

Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera)

Öffnungszeiten

MO: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
DI: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 18:00
MI: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
DO: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
FR:  09:00 - 12:00

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleBusbahnhof Gera

StraßenbahnHaupbahnhof / Theater

Parkplatz

ParkplatzBielitzstraße

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (Handwerkskammer Ostthüringen)