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Berufsausbildung

Berufsausbildung - Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

Wenn Sie Ihren Auszubildenden zur Abschlussprüfung anmelden möchten, muss dieser bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle abgenommen.

Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein.

Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und Prüfungsverfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis.

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.

Zuständig für die Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG sind die Prüfungsausschüsse der zuständigen Stellen.

Für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das 

Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Telefon: 0361  57 4176 777

Fax: 0361  57 4176 799

E-Mail:  poststelle@tlbg.thueringen.de

.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43-46 BBiG.

  • ausgefülltes Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“
  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Ausbildungsnachweis
  • ausgefülltes Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“

Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.

Gebühren für den Ausbildungsbetrieb: Erlass über die Gebühren für Leistungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG),

in Thüringen zukünftig mit in der ThürVwKostOMIL.

Der Anmeldeschluss liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

1 Monat

Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“

Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“

Die Formulare werden hier in Kürze beschreibbar zur Verfügung gestellt.

Bis dahin wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

Referat 11 Personal, Aus- und Fortbildung

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Telefon: 0361  57 4176 777

Fax: 0361  57 4176 799

E-Mail:  poststelle@tlbg.thueringen.de

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

06.09.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt

Telefon

0361 574176-777

Fax

0361 574176-799

E-Mail

poststelle@tlbg.thueringen.de

WWW

Internetseite des TLBG

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/Umschulungsprüfung - (Thüringen)

Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags - (Thüringen)