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Schule

Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse beantragen

Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben und in Thüringen wohnen, oder in Thüringen eine Berufsausbildung aufnehmen möchten, können Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Schulabschlusses beantragen.

Leistungsbeschreibung

Sie möchten in Thüringen einen Beruf erlernen? Dann kann die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Schulabschlusses für die Berufsausbildung hilfreich oder erforderlich sein. Der Arbeitgeber oder die Berufsschule kann mit der Anerkennung Ihre schulische Bildung besser einordnen.

  • Die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres im Ausland erworbenen Schulabschlusses können Sie schriftlich beantragen.
  • Füllen Sie hierzu den Antrag aus und senden diesen per Post mit den für die Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).
  • Das TMBJS prüft Ihren Antrag zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen und versendet eine Eingangsbestätigung innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des Antrags. Sofern die Unterlagen nicht vollständig sind, werden diese in der Eingangsbestätigung nachgefordert.
  • Ab Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt die Prüfung und Bearbeitung des Antrags innerhalb von drei Monaten.
  • Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis der Prüfung und eine Bescheinigung über die Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses. Ihre eingereichten Originaldokumente erhalten Sie ebenfalls mit dem Bescheid zurück.
  • Sofern eine Gebühr zu zahlen ist wird diese im Bescheid festgesetzt und ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Referat 21.

  • Sie müssen im Ausland einen Schulabschluss erworben haben.
  • Sie müssen Ihren Schulbesuch durch offizielle Zeugnisse (Bildungsnachweise) nachweisen können.

  • Antrag
  • Ausländische Bildungsnachweise im Original
  • Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise in die deutsche Sprache von einem in Deutschland gerichtlich zugelassenen Übersetzer/Dolmetscher im Original
  • Kopie eines gültigen Personaldokuments
  • bei Minderjährigen zusätzlich: Kopie des Personaldokuments eines Sorgeberechtigten
  • Einkommensnachweise, sofern eine Prüfung der Gebührenminderung gewünscht wird
  • Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, reichen Sie einen Nachweis mit ein (z. B. Kopie der Heiratsurkunde).
  • Bei Antragstellung aus dem Ausland wird die Vorlage der Originalzeugnisse nicht zwingend verlangt. Es genügt eine von der deutschen Botschaft erstellte beglaubigte Kopie der Zeugnisse und eine Übersetzung aus dem Herkunftsland, die von der deutschen Botschaft mit einem Legalisationsvermerk versehen wurde.

Verwaltungsgebühr: EUR 50,00 - 120,00

Es gibt keine Frist zur Einreichung des Antrags.

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate

Gegen die Entscheidung der Behörde können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Das zuständige Verwaltungsgericht wird im Bescheid unter „Rechtsbehelfsbelehrung“ benannt.

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

23.11.2022

Zuständige Stellen

Leitmarke des Freistaats Thüringen mit Absenderfahne des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt


Stelle

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

Für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Schulabschlüsse mit Wohnsitz in Thüringen entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Antrag in einer Einzelfallprüfung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Schulabschluss.

Über die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation mit ausländischen Bildungsnachweisen entscheiden die Hochschulen im Zulassungs- oder Immatrikulationsverfahren in der Regel selbst. Eine Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist dann nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule über das Verfahren.

Thüringer Schülerinnen und Schüler, die einen Schulbesuch im Ausland planen, wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen zur Anerkennung der dort erworbenen Zeugnisse beraten zu lassen.

Hauptschulabschluss

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Hauptschulabschluss ist in der Regel der erfolgreiche Besuch von mindestens neun aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.

Realschulabschluss (Mittlerer Schulabschluss)

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Realschulabschluss ist in der Regel der erfolgreiche Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.

Hochschulzugangsqualifikation

Die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse und Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz sowie der Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Diese Informationen sind in der Datenbank „anabin“ abrufbar:
anabin.kmk.org/anabin.html

Telefon

0361 57341-1463
Katja Limacher

Telefon

0361 57341-1450
Michaela Bergmann

Fax

+49 361 573411690

E-Mail

katja.limacher@tmbjs.thueringen.de
Katja Limacher

E-Mail

michaela.bergmann@tmbjs.thueringen.de
Michaela Bergmann

WWW

Webseite des Thüringer Ministeriums für Bildung. Jugend und Sport - Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

Parkplatz

ParkplatzGästeparkplatz des Regierungsviertels

Parkplätze: 5

Gebühren: Nein

ParkplatzP+R Parkplatz Thüringenhalle

Parkplätze: 500

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

99107 Erfurt


Stelle

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

99107 Erfurt

Für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Schulabschlüsse mit Wohnsitz in Thüringen entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Antrag in einer Einzelfallprüfung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Schulabschluss.

Über die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation mit ausländischen Bildungsnachweisen entscheiden die Hochschulen im Zulassungs- oder Immatrikulationsverfahren in der Regel selbst. Eine Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist dann nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule über das Verfahren.

Thüringer Schülerinnen und Schüler, die einen Schulbesuch im Ausland planen, wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen zur Anerkennung der dort erworbenen Zeugnisse beraten zu lassen.

Hauptschulabschluss

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Hauptschulabschluss ist in der Regel der erfolgreiche Besuch von mindestens neun aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.

Realschulabschluss (Mittlerer Schulabschluss)

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Realschulabschluss ist in der Regel der erfolgreiche Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.

Hochschulzugangsqualifikation

Die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse und Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz sowie der Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Diese Informationen sind in der Datenbank „anabin“ abrufbar:
anabin.kmk.org/anabin.html

Telefon

0361 57341-1463
Katja Limacher

Telefon

0361 57341-1450
Michaela Bergmann

Fax

+49 361 573411690

E-Mail

katja.limacher@tmbjs.thueringen.de
Katja Limacher

E-Mail

michaela.bergmann@tmbjs.thueringen.de
Michaela Bergmann

WWW

Webseite des Thüringer Ministeriums für Bildung. Jugend und Sport - Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

Parkplatz

ParkplatzGästeparkplatz des Regierungsviertels

Parkplätze: 5

Gebühren: Nein

ParkplatzP+R Parkplatz Thüringenhalle

Parkplätze: 500

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

<p>Das Formular besteht aus 4 Seiten. Seite 1 enthält die Anschrift des Ministeriums. Auf den Seiten 2 und 3 sind persönliche Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers und eine kurze Darstellung der Bildungsbiografie einzutragen. Seite 4 enthält in Kurzform alle wichtigen Hinweise zum Anerkennungsverfahren.</p>