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Schule

Einschulungsuntersuchung

Vor der Einschulung wird vom Gesundheitsamt eine Einschulungsuntersuchung der Kinder durchgeführt.

Leistungsbeschreibung

§ 120 ThürSchulO Feststellung zur Entwicklung

(1) Der Schulleiter meldet dem zuständigen Schulamt und dem Gesundheitsamt bis zum 20. Mai die Namen der für das übernächste Schuljahr zur Einschulung angemeldeten Kinder, deren Geburtsdatum und die Anschriften der Eltern.

(2) Vom Gesundheitsamt wird im Einvernehmen mit dem Schulleiter die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorgenommen. Die Eltern sind rechtzeitig vor der Untersuchung zu benachrichtigen. Sie haben das Recht, bei der Untersuchung anwesend zu sein.

(3) Das Gesundheitsamt benennt bis zum 15. Mai des Kalenderjahres, in dem die Einschulung erfolgen soll, dem zuständigen Schulamt und der zuständigen Schule unter Angabe von Gründen die Kinder, bei denen aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind.

(4) Die Grundschule führt bis zum 15. Mai für die vorzeitig zum Schulbesuch angemeldeten Kinder auf Antrag der Eltern Maßnahmen zur Feststellung der Entwicklung durch. Satz 1 gilt für die Gemeinschaftsschule nach § 119 Abs. 1 Satz 2 entsprechend.

§ 18 ThürSchulG

(3) Ein schulpflichtiges Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.

Kinder sind zur Teilnahme an den schulärztlichen Schulaufnahmeuntersuchungen verpflichtet.

Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Impfausweis, U-Untersuchungsheft, falls vorhanden Hilfsmittel (z.B.: Brille).

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

01.02.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Team Kinder- und Jugendmedizin
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Telefon

0365 8383560
Zahnärztliche/r Helfer/in

Telefon

0365 8383548
Arzthelfer/in

Telefon

0365 8383550
Arzthelfer/in

Fax

0365 8383505

E-Mail

Zahnaerztlicher.Dienst@gera.de

E-Mail

Kinder.Jugendmedizin@gera.de

WWW

Team Kinder- und Jugendmedizin

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein