Gemeinschaftsschule
Hier erhalten Sie Informationen zur Schulart der Gemeinschaftsschule.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS) bereichert das Thüringer Schulsystem um eine weitere Schulart. Diese steht gleichberechtigt neben der Grundschule, der Regelschule und dem Gymnasium. An der Gemeinschaftsschule lernen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam mindestens bis zur Klassenstufe 8. Je nach gewünschtem Abschluss und Leistungsstand des Kindes erfolgt ab der Klassenstufe 9 das abschlussbezogene Lernen, da an der Thüringer Gemeinschaftsschule jeder allgemein bildende Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife sowie die allgemeine Hochschulreife) erreicht werden kann. Für alle Schülerinnen und Schüler wird das Lernen individuell geplant, so dass die besten Voraussetzungen für den schulischen Erfolg gewährleistet sind. Damit werden an der Thüringer Gemeinschaftsschule aktuelle erziehungswissenschaftlichen Erkenntnisse aufgegriffen.
Die Struktur der Thüringer Gemeinschaftsschule:
Klassenstufen Thüringer Schulgesetz § 4
"(4) Die Gemeinschaftsschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 12. [...] Die Schulart Gemeinschaftsschule deckt das Angebot der Schulart Grundschule oder der Schulart Regelschule mit ab.
(5) Abweichend von Absatz 4 kann die Gemeinschaftsschule die Klassenstufen 1 bis 10 umfassen. In dem Fall muss das Angebot zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durch die Kooperation mit einem Gymnasium gewährleistet werden.
(6) Für eine Übergangszeit von bis zu zehn Jahren ab Errichtung oder Schulartänderung kann die Gemeinschaftsschule zunächst mit der Klassenstufe 5 beginnen; für diesen Fall muss das für die Klassenstufen 1 bis 4 erforderliche Angebot durch eine Grundschule gewährleistet werden."
Flexible Schuleingangsphase Die Klassenstufen 1 und 2 können je nach Entwicklungsstand des Kindes in ein bis drei Schulbesuchsjahren absolviert werden. Damit wird Kindern die Zeit gegeben, die sie für ihre Entwicklung wirklich brauchen.
Individuelle Abschlussphase Auf den jeweiligen Schüler zugeschnitten ist auch die Schulabschlussphase. So kann die Klassenstufe 9 des auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teils der Regelschule und der Gemeinschaftsschule in einem oder -auf Antrag der Eltern -in zwei Schuljahren absolviert werden. Damit wird der Unterricht zunehmend individualisiert und praxisorientiert gestaltet.
Versetzungsentscheidungen An der Gemeinschaftsschule gibt es bis Klassenstufe 8 keine Versetzungsentscheidung.
Verbale Leistungseinschätzungen ergänzen Noten Leistungen werden in allen Schularten künftig mit Noten bewertet und zusätzlich verbal eingeschätzt. Die verbale Leistungseinschätzung gibt es in Form von Bemerkungen zur Lernentwicklung, auf deren Grundlage individuelle Fördermaßnahmen festgelegt werden können. Das Nebeneinander von verbaler Leistungseinschätzung und Noten ermöglicht es den Schülern, sich mit der Leistungsbeurteilung besser zu identifizieren und damit zu einer realen Selbsteinschätzung zu gelangen. Die Lehrer erhalten die Möglichkeit zu mehr Differenzierung in der Einschätzung. An der Gemeinschaftsschule gibt es außerdem die Möglichkeit, in bestimmten Klassenstufen ganz auf Noten zu verzichten. Dazu ist ein Beschluss der Schulkonferenz nötig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Fragen Sie bei Ihrem Schulträger, dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt nach, wo sich die nächstgelegene Gemeinschaftsschule befindet.
Eine aktuelle Übersicht der Gemeinschaftsschulen können Sie im Thüringer Schulportal abrufen.
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
07.04.2015
Zuständige Stellen
Stelle | Ostschule Gera Staatliche Gemeinschaftsschule |
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Telefon | |
Fax | 0365 55177915 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Downloads
Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
Stelle | Stadtverwaltung Gera - 3300 Amt für Bildung Der Fachdienst Bildung ist gemäß § 3 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen mit der Wahrnehmung der Pflichten eines kommunalen Schulträgers beauftragt. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3305 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule