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Studium

Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Hochschulstart berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz.

  • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
  • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)

Bei Hochschulstart müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.

Keine.

Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.  

Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.

Im Portal von Hochschulstart werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.  

Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

Die Ablehnung einer Zulassung erfolgt durch die Hochschule bzw. die Stiftung für Hochschulzulassung als förmliche Mitteilung (Ablehnungsbescheid). Der Bescheid enthält auch den Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (Rechtsbehelf). Im Rechtsbehelf sind zudem unbedingt einzuhaltende Fristen und die Stellen genannt, an die Sie sich gegebenenfalls wenden können.
 

Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja

Persönliches Erscheinen: nein

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 

16.06.2026

Stiftung für Hochschulzulassung, Hochschulstart