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Studium

Studienbeiträge

In Thüringen werden an den staatlichen Hochschulen derzeit keine regulären Studiengebühren erhoben.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Einige Bundesländer beteiligen die an ihren Hochschulen Studierenden an den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen.

In Thüringen ist derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen kein genereller Studienbeitrag fällig. Nur für Studierende, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überziehen, fallen Studiengebühren von 500,00 Euro pro Semester an. An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Beiträge anfallen. Es werden in Thüringen ein Semesterbeitrag (Grundbeitrag für das Studierendenwerk, Beiträge für das Semesterticket DB Regio und ÖPNV) sowie ein Beitrag für die Studierendenschaft erhoben.

Dieser Beitrag stellt keine „Studiengebühr“ dar, sondern ermöglicht dem Studierendenwerk Thüringen, bestimmte soziale Aufgaben zugunsten der Studierenden erfüllen zu können.

  • Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhebt das Studierendenwerk Thüringen von den Studierenden Beiträge. Die Höhe der Beiträge wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks Thüringen, getrennt für jede Hochschule, beschlossen.
  • Die Beiträge sind bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung fällig und werden von der Kasse der jeweiligen Hochschule gebührenfrei eingezogen.
  • Wer bereits an einer staatlichen Thüringer Hochschule immatrikuliert ist und ins nächste Semester kommen möchte, muss sich rechtzeitig rückmelden. Die Höhe des zu zahlenden Betrages sowie die Überweisungsdaten können vor jedem Semester auf der Seite der jeweiligen Hochschule eingesehen werden.
  • Wenn die Überweisung mit dem korrekten Verwendungszweck und Betrag fristgerecht vorgenommen wurde, erfolgt einige Tage später die Freischaltung im System (Rückmeldung), sofern keine Rückmeldehindernisse bestehen.
  • Danach kann der Studierendenausweis Thoska über einen entsprechenden Aufdruck neu validiert werden. 

Informationen zur aktuellen Beitragssituation an Ihrer Hochschule erhalten Sie über das Studierendenwerk Thüringen.

Eine Übersicht über sämtliche Hochschulen in Thüringen finden Sie beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

  • Der Semesterbeitrag knüpft an die Immatrikulation an einer staatlichen Thüringer Hochschule beziehungsweise die Rückmeldung zum Semesterbeginn an. 
  • Die sogenannte Langzeitstudiengebühr setzt die Überschreitung der Regelstudienzeit voraus.

Für die Rückmeldung sind keine Unterlagen erforderlich. Für die Immatrikulation sind jedoch die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

kein Rechtsbehelf vorgesehen

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 
 

17.06.2026