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Einkommensteuer und Kirchensteuer

Einkommensteuer festsetzen

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

Leistungsbeschreibung

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.

Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.

Aufwendungen für die private Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für solche Aufwendungen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, selbst wenn sie seinen Beruf oder seine Tätigkeit fördern.

Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (Mein ELSTER) an die Finanzämter entwickelt.

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachfolgend ermitteln.

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

  • Einkommensteuererklärung
  • Ggfs. Registrierung „Mein ELSTER“

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist eine Registrierung erforderlich.

  • Gewinnermittlungsunterlagen (Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, ggf. Anlagen zur Gewinnermittlung)

Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, können Sie auch den Hinweisen im jeweiligen Steuererklärungsvordruck entnehmen.

 

Es fallen keine Gebühren an.

Abgabefrist der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich:

  • 31.07. des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres, wenn Sie steuerlich nicht beraten sind
  • 28.02. bzw. 29.02. des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres, wenn Sie steuerlich beraten sind

Wie lange die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung bzw. die Festsetzung der Einkommensteuer dauert, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Der Einkommensteuerbescheid kann mit einem Rechtsbehelf (sog. Einspruch) angefochten werden und ist dann vom Finanzamt nochmals zu überprüfen.

Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung („Mein ELSTER“) erstellt und übermittelt werden.

Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros) und nachfolgend

Mehr Informationen zur Einkommensteuer erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

TFM

01.10.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Finanzamt Gera
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

Telefon

0361 573625-000

Fax

0361 573625-491

E-Mail

poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de

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Ansprechpartner

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Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch:

0361 57 3625-900

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Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr  

Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.

Ansprechpartner

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleErnststr.

Straßenbahn1

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Gebühren: Nein

Parkplatz

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja