Zum Inhalt springen
Einkommensteuer und Kirchensteuer

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen 3 mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.

Leistungsbeschreibung

Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse.

Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner nicht dauerhaft getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:

  • IV/IV
  • III/V
  • IV/IV mit Faktor (Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.)

Bei Ihrer Heirat oder der Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft haben Sie automatisch die Steuerklassen IV/IV erhalten. Wenn eine andere Kombination für Sie insgesamt passender ist, können Sie Ihre Steuerklassen ändern lassen. Dafür müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt gemeinsam einen Antrag stellen. Das gilt auch für einen Tausch der Steuerklassen III und V.

Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV muss nur eine Person den Antrag stellen.

Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner

  • beziehen keinen Arbeitslohn mehr
  • fangen nach Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten
  • verdienen deutlich mehr

Sie können die Steuerklasse mehrfach im Jahr wechseln.

Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauerhaft getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, so dass die Steuerklasse geändert wird (I statt III/V oder IV/IV).

Sie können den Antrag schriftlich oder online bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt stellen:

Wenn Sie den Antrag schriftlich abgeben:

  • Öffnen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung das Antragsformular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen".
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch oder ausgedruckt handschriftlich aus.
  • Sie unterschreiben beide den Antrag.
  • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Wenn Sie den Antrag online abgeben:

  • Loggen Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat bei ELSTER ein.
  • Öffnen Sie im Bereich "Formulare & Leistungen" den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen".
  • Füllen Sie alle entsprechenden Felder aus und senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Finanzamt.

  • Sie leben zusammen.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Es fallen keine Kosten an.

Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.

keiner

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

09.04.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Finanzamt Gera
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

Telefon

0361 573625-900

E-Mail

poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de

WWW

Ansprechpartner

WWW

Anfahrt

WWW

Bankverbindung

WWW

Formulare

Öffnungszeiten

Während unserer Telefonzeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch:

Montag 08.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 08.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr*

Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

*Es sind ausschließlich die Telefonauskunft, die Zentralfinanzkasse und die Vollstreckungsstellen erreichbar.

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.

Ansprechpartner

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleErnststr.

Straßenbahn1

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Gebühren: Nein

Parkplatz

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja