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Sonstige Steuern

Spielautomatensteuer

Auf den Betrieb von Spielautomaten wird in der Regel eine Vergnügungssteuer erhoben. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

Leistungsbeschreibung

Die Spielautomatensteuer ist eine Vergnügungsteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandsteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate. Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

An die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

Kommunale Satzung

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

28.12.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2230 Steuern
Kornmarkt 12
07545 Gera

Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Vergnügungssteuer und
Übernachtungssteuer

Telefon

0365 838-2230

Fax

0365 838-2235

E-Mail

steuern@gera.de

WWW

Steuern

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchmelzhüttenstraße

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParkhaus am UCI

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Anlage 1a - Apparate mit Gewinn in Spielhallen

<p>Apparate mit Gewinn in Spielhallen</p>

Anlage 1b - Apparate mit Gewinn an sonstigen Aufstellorten

<p>Apparate mit Gewinn an sonstigen Aufstellorten</p>

Anlage 2a - Apparate ohne Gewinn in Spielhallen

<p>Apparate ohne Gewinn in Spielhallen</p>

Anlage 2b - Apparate ohne Gewinn sonstige Aufstellorte

Anlage 3 - Apparate mit sex-, gewalt- und kriegsverherrlichenden Spielen

Datenschutzhinweis Kämmerei

SEPA-Basislastschriftmandat / Einzugsermächtigung

Spielapparatesteuererklärung