Serviceportal
Wasserentnahme aus Grund- oder Oberflächenwasser melden
Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser? Dann müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen an die zuständige Stelle melden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser in einer bestimmten Menge entnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Die Berichterstattung über die jährlich entnommenen Wassermengen und die Vorlage von Anlagendokumentationen können Sie online vornehmen:
- Die Gewässerbenutzer beschaffen sich ein Konto zur ThAVELNutzung
- Die benutzerbezogenen Daten und Wassermengen werden in ein OnlineFormular eingetragen
- Sonstige Dokumente werden hochgeladen
- Sie sind kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
- Sie entnehmen Grundwasser oder Oberflächenwasser in einer erlaubnispflichtigen Menge.
- Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
- Anlagendokumentation
- Schematischer Übersichtsplan
- Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
- Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr
keine
Die Berichterstattung durch die Gewässerbenutzer muss jährlich bis zum 31.03. erfolgen.
- Da es sich um eine reine Berichtspflicht handelt gibt es keine festgelegte Bearbeitungsdauer
- Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle der Plausibilität durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
- gegebenenfalls werden Nachfragen gestellt
entfällt, da reine Berichterstattung
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
07.08.2023
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 57394-2222 |
WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |