Untersuchungsbefund auf Vogelgrippe im Veterinäramt Gera bestätigt
Hinweise auf Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen

Das Veterinäramt Gera gibt bekannt, dass am Montag, den 2. Februar 2026, ein Untersuchungsbefund mit positivem Ergebnis auf Aviäre Influenza (Geflügelpest) vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eingegangen ist. Der abschließende Bestätigungsbefund seitens des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) steht derzeit noch aus.
Der positive Befund wurde bei zwei Schwänen festgestellt, die auf einem Teich des Zweckverbands Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal in Söllmnitz entnommen wurden. Aufgrund dieser Erkenntnisse weist das Veterinäramt Gera erneut auf die geltenden Allgemeinverfügungen und deren Umsetzung hin:
- Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Thüringen vom 20.10.2025
- Anordnung des verstärkten Monitorings bei Haus- und Wildgeflügel zur Früherkennung der Geflügelpest vom 17.04.2023
Beide Verfügungen sind auf der Homepage des Veterinäramtes unter www.gera.de sowie während der Geschäftszeiten im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Gagarinstraße 68, 07545 Gera, einsehbar.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird keine Aufstallungspflicht für das Hausgeflügel verhängt, da der Vorfall bislang auf den Wildtierbereich beschränkt ist. Das Veterinäramt Gera beobachtet die Situation weiterhin genau und wird bei weiteren positiven Befunden die Maßnahmen erneut beurteilen. Sollte es notwendig sein, werden umgehend weitere Schritte im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung eingeleitet. Zudem appelliert die Behörde an alle Tierhalter und die Bevölkerung, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und aufmerksam zu sein, um die Verbreitung der Aviären Influenza zu verhindern.
Kontakt:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gera
Gagarinstraße 68, 07545 Gera
Telefon: 0365 – 838 35 71
E-Mail: veterinaerdienst@gera.de



