Tierpark Gera
Parkplan / Parkordnung
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Tierparkordnung kann zum Schutz der anderen Gäste, der Tiere und des Waldes ein Verweis aus dem Tierpark erfolgen.
Tierparkordnung
Für einen erlebnisreichen und angenehmen Aufenthalt bitten wir, folgende Hinweise zu beachten:
- Füttern Sie die Tiere nicht mit mitgebrachtem Futter. Zu viele Tiere sind schon durch unsachgemäßes Futter verendet. An unseren Kassen können Sie, für unsere Tiere geeignete, Snacks erwerben.
- Der Tierpark liegt mitten im Stadtwald Geras. Deshalb ist das Rauchen ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherzonen gestattet.
- Lassen Sie Kinder in Ihrer Begleitung nicht ohne Aufsicht. Nur so ist ein sofortiges Eingreifen bei Gefahrensituationen möglich.
- Halten Sie die Anlagen und Gehege sauber. Abfälle gehören in den Papierkorb.
- Übertreten Sie bitte nicht die Absperrungen an den Tieranlagen. Sie dienen Ihrem Schutz.
- Der Tierpark ist eine Stätte der Erholung und Entspannung für alle Besucher und das Zuhause unserer Tiere. Stören Sie nicht die natürliche Atmosphäre des Parks durch Abspielen von lauter Musik, lautem Toben und Schreien an und in den Gehegen.
- Hunde sind herzlich willkommen, müssen jedoch an kurzer Leine geführt werden.
- Die Benutzung von Fahrrädern, Rollern und anderen Sportgeräten ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Abstellmöglichkeiten befinden sich an den Eingängen des Tierparks.
- Sollten Sie sich trotz aller Vorsicht beim Tierparkbesuch verletzen oder Ihr Eigentum beschädigt werden, bitten wir um unverzügliche Information an den Kassen, den Bahnhöfen oder bei der Tierparkleitung. Spätere Ansprüche können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Sollte es erforderlich werden, das Tierparkgelände verlassen zu müssen, bitten wir Sie zu Ihrem eigenen Schutz, dringend den Anweisungen des Tierparkpersonals, respektive der Polizei, Feuerwehr oder Amtstierarzt Folge zu leisten. Das könnte im Fall von Bränden, bei heranziehenden Unwettern, einem Verdacht auf Tierseuchen, bei dem Ausbruch von Tieren aus ihren Gehegen oder dem Einsatz von Schusswaffen erforderlich werden.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen die Tierparkordnung kann zum Schutz der anderen Besucher, der Tiere und des Waldes ein Verweis aus dem Tierpark erfolgen.
Die Mitarbeiter des Tierparks Gera wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und stehen Ihnen für Fragen und zweckdienliche Hinweise gerne zur Verfügung.
