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Bauen & Sanieren

Baurecht

Überblick über baurechtliche Fragestellungen.

Abteilung Baurecht (untere Bauaufsichtsbehörde)

Im Bereich Baurecht erfolgen u. a. die Überprüfung von Entscheidungen bis zur Prüfung der Verletzung von Nachbarrechten, die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren, das Verfügen von nicht begünstigenden Verwaltungsakten, wie die Versagung von Bauanträgen und Anträgen auf Bauvorbescheid, Nutzungsuntersagungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum sowie Beseitigungsanordnungen.

Bereich Gefahrenabwehr

Bauliche Anlagen werden im Rahmen der Gefahrenabwehr überwacht. Für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ist zu sorgen. In diesem Rahmen sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, welche durch Nichtbeachtung von baurechtlichen Vorschriften eintreten können.

Bereich Baulast/Teilung/Abgeschlossenheit

In diesem Bereich wird das Baulastenverzeichnis geführt, sowie Auskünfte aus diesem erteilt. Durch Belastung eines oder mehrerer Grundstücke soll die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden, das ohne Eintragung einer Baulast nicht genehmigungsfähig wäre. In den meisten Fällen handelt es sich bei der Eintragung von Baulasten um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der Erschließung (Geh,- Fahr oder Leitungsrechte), den Nachweis von Stellflächen auf einem anderen Grundstück oder die Beseitigung bauordnungsrechtlicher Verstöße bei Grenzüberbauung. Anträge sind bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.
Soll ein Grundstück geteilt werden, wird in diesem Bereich auf Antrag ein Zeugnis ausgestellt. Durch die Teilung eines Grundstückes dürfen keine Verhältnisse entstehen, die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuwider laufen.
Weiterhin erfolgt das Ausstellen von Bescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohneigentum und das Dauerwohnrecht („Abgeschlossenheitsbescheinigungen“). Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum oder Teileigentum für die Anlage eigener Grundbuchblätter. Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sind bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.
 

Bereich Bauarchiv

Das Bauarchiv der Stadt Gera ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde angegliedert. Bauakten werden hier zeitlich unbegrenzt aufbewahrt, benutzbar gemacht und erhalten. Im Bauarchiv kann unter der Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen Einsicht in Bauakten genommen werden. Jedem Bürger, der ein berechtigtes Interesse nachweist, ist auf Antrag Akteneinsicht zu gewähren. Auf Antrag können auch Kopien zur Verfügung gestellt werden. Ein Antrag auf Einsicht kann per Post oder per E-Mail (durch Anhängen des ausgefüllten Formulars) an den Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung gesendet werden und sollte vor der Akteneinsicht vorliegen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsicht.
 

Abteilung Baurecht

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Fax0365 838 - 4905
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