Zum Inhalt springen
Bauen & Stadtentwicklung
Stadtplanung & -gestaltung

Öffentliche Auslegungen nach Baugesetzbuch

Während der öffentlichen Auslegung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Anregungen zum ausgelegten Planverfahren (Bebauungsplan, ...) mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Öffentliche Auslegungen nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Vorschriften nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) verfolgen einen doppelten Zweck:
Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Bevölkerung zeitnah über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, der in Betracht kommenden Varianten und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Dabei erhalten Interessierte die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wird mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Die Auslagen sind im jeweiligen Amt einsehbar.

Stadtplanungsamt

AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
Barrierefreier ZugangNein

Abteilung Service und Verwaltung

E-Mailstadtplanung.verfahren@gera.de
Tel.0365 838 - 4420
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr