Besonderes Städtebaurecht
Zum besonderen Städtebaurecht gehören unter anderem städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Maßnahmen zum Stadtumbau und der Sozialen Stadt.
Sanierungsrechtliche Genehmigung
Sanierungsgebiete der Stadt Gera
Mit der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete schuf die Stadt Gera die Grundlage zur Anwendung des besonderen Städtebaurechts. Ziel der förmlichen Festlegung ist die Beseitigung von städtebaulichen Missständen. Mit Beschluss einer Sanierungssatzung werden Rahmenbedingungen für private Investitionen entsprechend den §§ 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt.
In Gera wurden die Sanierungsgebiete „Alt Untermhaus“, „Ostviertel / Südliche Innenstadt“ und „Stadtzentrum“ förmlich festgelegt.
Für die betreffenden Grundstücke wurde entsprechend § 143 Abs. 2 BauGB ein Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen, welcher mit Aufhebung der Sanierungssatzung wieder gelöscht wird.
Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
Für alle Rechtsvorgänge, wie zum Beispiel einen Kaufvertrag oder eine Grundschuldbestellung, beantragen die Notariate die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Die Eigentümer beantragen die sanierungsrechtliche Genehmigung für die von ihnen geplanten Baumaßnahmen direkt beim Stadtplanungsamt Gera, Abteilung Stadterneuerung. Grundlage dafür sind die §§ 144, 145 BauGB.
Erhöhte steuerliche Absetzungen
In Sanierungsgebieten besteht für die Eigentümer die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Absetzung von Herstellungskosten für die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des BauGB. Dazu schließt der Eigentümer vor Baubeginn einen Modernisierungsvertrag mit der Stadt Gera ab.
Auf Antrag und mit Vorlage der Originalrechnungen sowie der Zahlungsnachweise werden die bescheinigungsfähigen Aufwendungen ermittelt und die Steuerbescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz durch das Stadtplanungsamt, Abteilung Stadterneuerung erstellt.
Stadtplanungsamt
Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
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Leitung | Michael Coletti |
Barrierefreier Zugang | Nein |
stadtplanung@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 4401 |
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Downloads
- Antrag Steuerbescheinigung privater Eigentümer
- Verzeichnis der Kosten privater Eigentümer
- Antrag Steuerbescheinigung Bauträgerfall
- Verzeichnis der Kosten Bauträgerfall
- Antrag Steuerbescheinigung bei Kauf einer Sanierungsleistung
- Verzeichnis der Kosten Kauf Sanierungsleistung
- Antrag Modernisierungsvertrag
- Hinweis für Bauträger
- Hinweis für Generalunternehmer
- Hinweis für Käufer einer Sanierungsleistung
- Hinweis für Käufer von Eigentumswohnungen
- Hinweis für private Bauherren
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