Zum Inhalt springen
Bauen & Stadtentwicklung
Stadtplanung & -gestaltung

Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nehmen die Träger öffentlicher Belange aus ihrer Sicht Stellung zum Bebauungsplanentwurf.

Behördenbeteiligung nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Vielzahl von Gesichtspunkten, die bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans nicht ohne weiteres überschaubar sind, Eingang in diesen finden und dass fachgesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt Gera den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Stadt Gera.

Stadtplanungsamt

AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
Barrierefreier ZugangNein

Abteilung Service und Verwaltung

E-Mailstadtplanung.verfahren@gera.de
Tel.0365 838 - 4420
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr