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Bauen & Stadtentwicklung
Bauen & Sanieren

Förderungen

Der Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen kann auf vielfältige Art gefördert werden. Erkundigen Sie sich, bevor Sie anfangen zu planen.

Fördermöglichkeiten des Landes Thüringen für Private Bauherren - Wohnungsbauförderung Eigenwohnraum

Sie gewinnen durch akribische, vorherige Planung Zeit und sparen sich Ärger, denn bei der Förderung müssen bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Gegenstands der Förderung und des Antragsberechtigtem erfüllt sein. Die Förderungen werden in der Regel in Form von zinsgünstigen und nachrangig abzusichernden Darlehen gewährt. Hierfür müssen jeweils bestimmte Voraussetzungen, unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, erfüllt sein.

Wichtig ist in jedem Fall:
Fördermittelanträge müssen unbedingt vor „Maßnahmenbeginn“ gestellt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Thüringer Aufbaubank für Eigenwohnraumförderung (d. h. für Gebäude bis zu zwei Wohneinheiten) in Thüringen. Hier gibt es, im Rahmen der so genannten Wohnungsbauförderung, z. B.

  • den Thüringer Sanierungsbonus,
  • das Thüringer Modernisierungsdarlehen in den Formen – Standard, Öko-Plus und Effizienzhausförderung
  • das Thüringer Familienbaudarlehen.

Zudem gibt es ähnliche Fördermöglichkeiten der KfW-Bank, unter anderem zum Energieeffizienten Bauen und zur Finanzierung von selbst genutztem Eigenwohnraum.

Fördermöglichkeiten des Landes Thüringen für Investoren – Wohnungsbauförderung Mietwohnraum

Auch gibt es verschiedene Programme mit denen, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Förderung speziell für den Mietwohnungsbau möglich ist. Hierzu gehören:

  • Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP)
    Mit diesem Förderprogramm sollen Anreize geschaffen werden, durch Schaffung von Mietwohnungen die Thüringer Innenstädte als Wohnstandorte wieder zu beleben.
    Gefördert wird die Schaffung von Wohnraum durch:
    • Neubau,
    • Umbau (Ausbau) oder Erweiterung bestehender Gebäude.
  • Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen
    Eine Vielzahl von Wohnungen genügt zeitgemäßen Wohnansprüchen nicht. Um diesen Mangel zu beheben und zugleich Wohnraum dem Markt zu sozial verträglichen Mieten wieder zur Verfügung zu stellen, fördert das Land Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
  • Thüringer Barrierereduzierungsprogramm – ThürBarR
    Gewährung einer Zuwendung für die Umsetzung barrierefreier Maßnahmen.

Fördermöglichkeiten von Bund, Land und Gemeinden - Städtebauförderung

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen im Rahmen der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Neben Eigenmitteln der Stadt Gera werden Fördermittel des Bundes und des Landes sowie der Europäischen Union zur Verfügung gestellt.

Private Bauherren können bei den Gemeinden für ihre unrentierlichen Kosten eine Förderung als Zuschuss oder Darlehen beantragen. Jedoch besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung von Programmmitteln durch das Land oder der Förderung privater Bauherren durch die Gemeinde.

Ziele der Städtebauförderung sind:

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.

Fördermöglichkeiten von Land Thüringen zum Denkmalschutz

Die im Zusammenhang mit der Erhaltung und Instandsetzung von Denkmalen eintretenden Belastungen für denkmalpflegerische Mehraufwendungen können durch Fördermittel gemindert werden. Der Freistaat Thüringen gewährt in begrenztem Umfang Zuwendungen für die Erhaltung von Kulturdenkmalen. Die Anträge sind bei der unteren Denkmalschutzbehörde bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres für das folgende Jahr einzureichen. Gegenstand der Förderung sind Kulturdenkmale einschließlich Denkmalensembles oder Teile von Kulturdenkmalen. Förderfähig sind Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bescheinigungen für Steuervergünstigungen werden nach Thüringer Denkmalschutzgesetz, nach Maßgabe der einschlägigen Steuergesetze und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie ausgestellt. Es muss sich im Einzelnen um Maßnahmen handeln, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Stehen nur Teile eines Gebäudes unter Schutz, etwa eine historische Fassade oder Fenster, beschränkt sich die Absetzmöglichkeit konkret auf diese Gebäudeteile bzw. Gewerke. Die untere Denkmalschutzbehörde prüft dabei die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Forderungen.

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