Umwelt und Naturschutz
Baumschutz
Der Baumschutz gehört nicht zu den staatlichen, sondern den kommunalen Aufgaben im Naturschutz.

© David Hoffmann
Wie kann kommunaler Baumschutz funktionieren?

© Stadt Gera
Warum hat Gera eine Baumschutzsatzung und andere Städte nicht?
Verhindert eine Baumschutzsatzung das Beseitigen von Bäumen?
FAQ
Was muss ich tun, wenn ich einen Baum fällen möchte?
Aus welchen Gründen stehen Obst– und Nadelbäume ebenfalls unter Schutz?
Besteht ein Wahlrecht zwischen Ersatzpflanzung und finanzieller Ablöse?
Weshalb ist eine Ersatzpflanzung erforderlich, wenn ich einen Baum fälle, den ich selbst freiwillig gepflanzt habe?
Was muss ich beachten, wenn ich eine bauliche Anlage errichten, ändern, sanieren, abbrechen möchte und davon geschützter Baumbestand betroffen ist?
Umweltamt
| Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
|---|---|
| Leitung | Konrad Nickschick |
| Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Naturschutz | |
| Tel. | 0365 838 - 4240 |
| Fax | 0365 838 - 4205 |
| Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |



