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Umwelt und Naturschutz

Baumschutz

Der Baumschutz gehört nicht zu den staatlichen, sondern den kommunalen Aufgaben im Naturschutz.

Baumschutzsatzung der Stadt Gera

Die Stadt Gera verfügt seit dem 17.12.1997 über eine Baumschutzsatzung, die durch eine 1. und 2. Änderungssatzung in den Jahren 1999 und 2001 kleine Anpassungen erfahren hat. Seit dem 24.04.2014 liegt die 3. Änderungssatzung der Baumschutzsatzung vor. Die Satzung stellt im Innenbereich alle Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz.

Die Baumschutzsatzung der Stadt Gera stellt den Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich der Bebauungspläne ab einem Stammumfang von 50 cm unter Schutz, dendrologische Besonderheiten sind bereits ab einem Stammumfang von 30 cm geschützt.

Die Beseitigung geschützter Bäume einschließlich der Beeinträchtigung ihrer natürlichen Lebensfunktionen ist grundsätzlich verboten. Die Ausnahme oder Befreiung von den Schutzgeboten bedarf im Einzelfall der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde, die schriftlich zu beantragen ist.

Das entsprechende Antragsformular können Sie auf dieser Seite links im Download- Bereich herunterladen.

Wird eine Ausnahme oder Befreiung vom Baumschutz erteilt, dann wird die Fällgenehmigung im Allgemeinen mit der Auflage zur Durchführung angemessener Ersatzpflanzungen verbunden. Wer dazu aus tatsächlichen Gründen (z. B. Platzmangel auf dem Grundstück) nicht in der Lage ist, hat die Möglichkeit, diese finanziell abzulösen. Die Zahlung wird auf einem zweckgebundenen Verwahrkonto vereinnahmt, von dem die Stadt selbst Baumpflanzungen auf öffentlichen Grundstücken durchführt.

Symbolbild Pflanze einpflanzen

Neupflanzungen bzw. Ersatzpflanzungen auf privaten Grundstücken

Nach § 8 Baumschutzsatzung der Stadt Gera wird der Antragsteller nach der Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung für die Beseitigung geschützten Baumbestandes verpflichtet, auf seine Kosten eine Ersatzpflanzung durchzuführen. Diese bemisst sich nach dem Stammumfang des zu entfernenden geschützten Baumes. Bis zu einem Stammumfang von 75 cm in 1,00 m Höhe gemessen, ist als Ersatz ein neuer hochstämmiger Baum mit einem Stammumfang von mindestens 14-16 cm zu pflanzen. Beträgt der Umfang mehr als 75 cm so ist pro weitere angefangene 25 cm Stammumfang jeweils ein zusätzlicher Baum der genannten Qualität zu pflanzen. Weitere Wertungskriterien zur Bemessung der Höhe der Ersatzpflanzung sind die Vitalität bzw. die Lebenserwartung sowie die Funktion im Naturhaushalt und die Bedeutung für das örtliche Landschaftsbild.

Umweltamt

AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
LeitungKonrad Nickschick
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
Barrierefreier ZugangNein

Abteilung Naturschutz

E-Mailumwelt@gera.de
Tel.0365 838 - 4240
Fax0365 838 - 4205
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
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