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Wahlen

Ortsteilbürgermeisterwahl

Übersicht Ortsteile . © Stadtverwaltung Gera - GIS

Allgemeines

Ortsteile mit Ortsteilverfassung gemäß § 45 Thüringer Kommunalordnung sind in der Hauptsatzung der Stadt Gera (§ 14 a) aufgeführt.

Zum Ortsteilbürgermeister beziehungsweise zur Ortsteilbürgermeisterin, der als Ehrenbeamter beziehungsweise als Ehrenbeamte für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1, 2 und 12 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wählbar wie Deutsche.

Die Ortsteilbürgermeisterwahlen in Gera finden am 26. Mai 2024 zusammen mit der Stadtratswahl statt. 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind nach § 1 ThürKWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Gera ihren Aufenthalt haben. Der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in Gera seit mindestens drei Monaten gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, so ist sie in Gera wahlberechtigt, wenn sie in Gera ihre Hauptwohnung im Sinne des Meldegesetzes hat. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die die Voraussetzungen aus Satz 1 besitzen, sind ebenfalls wahlberechtigt.

Alle Wahlberechtigten, die für die Wahl die Möglichkeit der Briefwahl genutzt und auch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, bekommen diese automatisch an die auf dem Antrag angegebene Adresse zugeschickt.

Stichwahl

Erhält ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerberin nicht über die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl statt.

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Auch bei der Stichwahl kann die Stimme für den künftigen Oberbürgermeister per Brief abgegeben werden.

Wichtige Fragen und Antworten

Informationen zur Wahl sind der Website https://wahlen.thueringen.de unter der entsprechenden Wahl zu entnehmen, so unter anderem eine Information des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zu Thüringer Kommunalwahlen (Informationen für die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, Bürgerinnen und Bürger).

Kontaktdaten

Wahlbüro der Stadt Gera

AnschriftKornmarkt 12
07545 Gera
E-Mailwahlhelfer@gera.de
Tel.0365 838 - 1399
Fax0365 838 - 1305

Informationen Thüringer Landesamt für Statistik

Informationen Kommunalwahlen