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Wahlen

Stadtratswahlen

Rathaussaal der Stadt Gera

Allgemeines

Zum Stadtratsmitglied ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1, 2 und 12 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden (siehe § 14 Abs. 1 ThürKWG).

Die Wahl des Stadtrates in Gera erfolgt am 26. Mai 2024.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind nach § 1 ThürKWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Gera ihren Aufenthalt haben. Der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in Gera seit mindestens drei Monaten gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, so ist sie in Gera wahlberechtigt, wenn sie in Gera ihre Hauptwohnung im Sinne des Meldegesetzes hat. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die die Voraussetzungen aus Satz 1 besitzen, sind ebenfalls wahlberechtigt.

Wichtige Fragen und Antworten

Informationen zur Wahl sind der Website https://wahlen.thueringen.de unter der entsprechenden Wahl zu entnehmen, so unter anderem eine Information des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zu Thüringer Kommunalwahlen (Informationen für die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, Bürgerinnen und Bürger).

Kontaktdaten

Wahlbüro der Stadt Gera

AnschriftKornmarkt 12
07545 Gera
E-Mailwahlhelfer@gera.de
Tel.0365 838 - 1399
Fax0365 838 - 1305