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Städtebauförderung

Stadtumbaugebiete und Soziale-Stadt-Gebiete

Stadterneuerung ist eine Teilaufgabe der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Sie soll die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, die Revitalisierung der Haupt- und Nebenzentren und die Verbesserung des Wohnumfeldes in den betroffenen Gebieten ermöglichen.

Um Städte und Gemeinden bei diesen Aufgaben zu unterstützen, gibt es Finanzhilfen des Bundes und der Länder, z.B. durch die allgemeiunen Programme der Städtebauförderung. Voraussetzung für den Einsatz von Mitteln aus diesen Programmen ist die Festlegung von Sanierungs-, Entwicklungs- und sonstigen Fördergebieten wie beispielsweise Stadtumbaugebiete oder Gebiete der Sozialen Stadt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind im Baugesetzbuch (BauGB) als besonderes Städtebaurecht verankert.

Stadtumbaugebiete

Städte und Gemeinden können Gebiete, in denen Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiete nach § 171b BauGB festlegen. Grundlage für solche Beschlüsse sind städtebauliche Entwicklungskonzepte, in denen die Ziele und Maßnahmen darzustellen sind.

Die Stadt Gera hat 4 Stadtumbaugebiete:

Soziale-Stadt-Gebiete

Für Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind konkrete soziale, bauliche und wirtschaftliche Verbesserungen Kernpunkt zur Stabilisierung und zur Entwicklung zu lebendigen Stadtteilen mit positiver Zukunftsperspektive. Mit dem Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" unterstützen Bund und Länder die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Die Stadt legt nach § 171e BauGB das Gebiet, in dem die Maßnahnen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss fest.

Derzeit gehören die 2 Stadtteile Biueblach (seit 2002) und Lusan (seit 2015) zu den konkreten Maßnahmegebieten.

Für diese Gebiete wurden zur Konkretisierung folgende Konzepte als Arbeitsgrundlage beschlossen:

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Stadtplanungsamt

AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera