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S/06/98

"Elsteraue-Hofwiesen"

Hofwiesenpark von oben
Blick aus der Vogelperspektive auf den Geraer Hofwiesenpark samt Stadion der Freundschaft

Die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Elsteraue – Hofwiesen“ wurde durch den Stadtrat der Stadt Gera am 14. Dezember 2000 beschlossen und durch Bekanntmachung am 26. April 2002 rechtsverbindlich.

Der Beschluss erlangte mit seiner Veröffentlichung in den „Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera“ am 26. April 2002 Rechtskraft. Sanierungsmaßnahmen wurden unter Ausschluss der „Besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 bis 156 Baugesetzbuch (BauGB)) als vereinfachtes Verfahren nach §§ 142 bis 151 BauGB durchgeführt. Eine Ausgleichsbetragserhebung erfolgt demnach nicht.

Im Jahr 2021 hat der Stadtrat der Stadt Gera mit Beschluss Nr. 76/2021 vom 11. November 2021 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes S/06/98 „Elsteraue – Hofwiesen“ gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB beschlossen. Die Aufhebungssatzung wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gera vom 23. Dezember 2021 zum 22. Dezember 2021 rechtsverbindlich.

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