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S/02/91

"Ostviertel / Südliche Innenstadt"

Die Ostschule und das Ostviertel von oben.
Die Ostschule ist eine Thüringer Gemeinschaftsschule und wurde 2022 umfassend saniert.

Die Satzung zur Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes „Ostviertel/Südliche Innenstadt“ wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gera am 29. Juli 1993 beschlossen (Beschluss Nr. 164/93) und durch Bekanntmachung am 26. März 1994 rechtsverbindlich. An 25. April 1997 erfolgte eine Berichtigung der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches der Sanierungssatzung.

Die Gemeinde hat mit dem Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ostviertel/Südliche Innenstadt“ entschieden, die Sanierungsmaßnahmen als vereinfachtes Sanierungsverfahren nach den §§ 142 bis 151 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Anwendung der §§ 152 bis 156 BauGB als besondere sanierungsrechtliche Vorschriften wurden ausgeschlossen. Eine Ausgleichsbetragserhebung erfolgt demnach nicht.

Mit Beschluss Nr. 37/2008 vom 24. April 2008 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ostviertel/Südliche Innenstadt“ – Fortschreibung der Sanierungsziele beschlossen.

Im Jahr 2021 hat die Stadt Gera mit Beschluss des Stadtrates Nr. 109/2021 vom 11. November 2021 in öffentlicher Sitzung die Frist zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Ostviertel/Südliche Innenstadt“ auf der Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB um 15 Jahre bis zum 31. Dezember 2036 verlängert.

Der Stadtrat beschließt hiermit den Arbeitsauftrag an die Verwaltung zur Beauftragung einer Evaluierung für das Sanierungsgebiet „Ostviertel/Südliche Innenstadt“ als zusammenfassende Darstellung des Standes der Sanierung sowie als Grundlage für die Begründung zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes und zur Neuausrichtung der Sanierungsziele.

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