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Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiet "Parkstraße" in Gera wurde aufgehoben

Eine der ehemals größten innerstädtischen Gewerbebrachen Thüringens ist heute attraktives Sport- und Freizeitareal

Die Ausgangssituation des Sanierungsgebietes Parkstraße 1992. Über zwei Drittel der Gesamtfläche (6,7 ha) bzw. 49 Gebäude mit einer Gebäudegrundfläche von 35.348 m² waren als Gewerbe-/ Industriebrache zu bewerten. (Stadt Gera (Archiv) ) Vor beinahe 30 Jahren, im Oktober 1992, erlangte das Sanierungsgebiet „Parkstraße“ mit der Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt Rechtskräftigkeit. Es folgten über zwei Jahrzehnte der intensiven Umgestaltung dieser stadthistorisch wichtigen Entwicklungsachse Geras vom Theater über den Küchengarten und die Orangerie bis zum Stadtteil Untermhaus mit dem Mohrenplatz, Hofgut und Schloss Osterstein.

Im Juli 2021 wurde das Sanierungsgebiet durch einen Beschluss im Stadtrat aufgehoben. Damit endete der großangelegte Stadtumbau in diesem Bereich und das Ergebnis spricht für sich. Das Baugesetzbuch sieht nach § 162 BauGB vor, dass die Sanierungssatzung aufzuheben ist, wenn die für die Behebung städtebaulicher Missstände erforderlichen Ordnungs- und Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Mit der vollständigen Umsetzung der Sanierungsziele im Gebiet „Parkstraße“ ist das der Fall. „Die Geraer haben allen Grund stolz zu sein. Was im Gebiet „Parkstraße“ erreicht wurde, ist einmalig in Thüringen. Die brachliegenden Industriebauten sind einem attraktiven Sport- und Freizeitareal gewichen, man denke nur an die Vierfelderhalle, das Turnsportzentrum mit der Rollschnelllauf-Winterbahn, dem Rollhockeystadion und dem Skater-Fun-Parcour. Sie grenzen direkt an den verkehrsberuhigten Hofwiesenpark und Küchengarten. Die Trostlosigkeit eines weitestgehend verlassenen und von Altlasten beherrschten Ortes ist sozialem und kulturellem Leben gewichen – ein Treffpunkt für Studenten und Theaterbesucher ebenso wie für Familien und Vereinssportler“, kommentiert Baudezernent Michael Sonntag die Entwicklung.

Demnach seien die festgelegten Sanierungsziele, die in der Satzungsergänzung von 2000 weiter konkretisiert wurden, zu 100 Prozent erreicht. „Das Gebiet rund um die Parkstraße ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie eine Stadt und vor allem ihre Bürgerinnen und Bürger von der Städtebauförderung profitieren. Die Wohn- und Aufenthaltsqualität konnte durch die umfangreichen Sanierungs- und Neugestaltungsmaßnahmen erheblich verbessert werden“, so der Baudezernent weiter.

„Der Fokus der Stadterneuerung für Gera liegt zukünftig vor allem auf den Sanierungsgebieten Stadtzentrum und Ostviertel sowie südliche Innenstadt; aber auch die Entwicklung von Teilen des Sanierungsgebietes Alt-Untermhaus mit den Resten von Schloss Osterstein ist relevant. Dazu werden in den kommenden Monaten Verlängerungen der Sanierungssatzungen beim Land Thüringen beantragt. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit privaten Eigentümern zielgerichtet die jeweiligen Quartiere aufzuwerten und fit für die Zukunft zu machen. Dazu ist die Städtebauförderung ein probates Mittel“, kommentiert Dr. Thomas Prill, Leiter des Stadtplanungsamtes, die Vorhaben für die nächsten Jahre.

Villa Voss (Stadt Gera) Heute ist das Gebiet rund um die Parkstraße nicht nur sozialer Treffpunkt, sondern wieder ein gefragter Standort für Kanzleien, Praxen, Gastronomie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie nichtstörendes Gewerbe. Vorhandene Wohnhäuser und gründerzeitliche Gebäude wurden mehrheitlich saniert, so dass die Wohnnutzung in weiten Bereichen erhalten blieb. Weitergehende städtebauliche Entwicklungen und Erneuerungen können hier künftig ohne Anwendung des besonderen Städtebaurechts realisiert werden.

Heute steht auf dem Gebiet der ehemaligen DAROS Schraubenfabrik das ursprünglich für die Landeszentralbank errichtete und von Stararchitekt David Chipperfield entworfene Gebäude, das mittlerweile die SRH Hochschule für Gesundheit beherbergt. (Stadt Gera (Archiv) )

Sanierungsgebiet Parkstraße
Sanierungsgebiet Parkstraße

Die Erfolge zum Sanierungsabschluss im Überblick

  • Das Hauptverkehrsnetz, das ursprünglich um das gesamte Sanierungsgebiet verlief, ist an die Bahntrasse (Gebrüder-Häussler-Straße) verlegt.
  • Damit verbunden ist die Entwicklung verkehrsberuhigter Bereiche. Dazu gehört der Hofwiesenpark, ein Volkspark und Erholungsgebiet mitten in Gera.
  • Alle Straßen im Sanierungsgebiet sind grundhaft instand gesetzt.
  • Die Gewerbebrachen sind abgerissen oder wurden einer neuen Nutzung zugeführt, Altlasten wurden beseitigt oder so gesichert, dass keine Gefährdung mehr von ihnen ausgeht.
  • Im Quartier Am Stadion – Neue Straße – Bahndamm sind hochwertige Sport- und Freizeitanlagen entstanden. Verbleibende Gebäude sind mehrheitlich saniert und werden heute als Dienstleistungsunternehmen und nicht störende Gewerbebetriebe genutzt.
  • Das im Quartier Am Stadion – (ehemals) Dimitroffallee – Parkstraße – Neue Straße ursprünglich für die Landeszentralbank errichtete und vom Stararchitekten David Chipperfield entworfene Gebäude beherbergt heute die SRH Hochschule für Gesundheit. Daran angrenzend entstand in unmittelbarer Nähe zur Straßenbahnlinie 1 eine Park & Ride Parkplatz mit rund 580 Stellplätzen, der auch als Messe- und Ausstellungsort sowie als Austragungsort des Geraer Volksfestes genutzt wird. Darüber hinaus wurde hier ein Grünzug entlang des alten Mühlgrabens wieder hergestellt.
  • Im Quartier Parkstraße – (ehemals) Dimitroffallee – Ebelingstraße hat sich die Wohnfunktion stabilisiert. In den Erdgeschossen der gründerzeitlichen Gebäude sind neue Praxen und Büros eingezogen. Mit dem Ausbau der Villa Voß wurde eines der wichtigsten Bau-Denkmäler im Gebiet einer neuen Nutzung zugeführt.
  • Die letzten, 2017 noch verbliebenen, unsanierten Einzelobjekte, wie etwa der Hofwiesenpark 7 und das Eckgrundstück 1184/1, wurden inzwischen saniert, bebaut oder einer zweckgebundenen Nutzung zugeführt.

Das Hauptverkehrsnetz, das ursprünglich um das gesamte Sanierungsgebiet verlief, wurde an die Bahntrasse (Gebrüder-Häussler-Straße) verlegt. Damit verbunden ist die Entwicklung verkehrsberuhigter Bereiche. Dazu gehört der Hofwiesenpark, ein Volkspark und Erholungsgebiet mitten in Gera. Hier der zwischen den Prinzenhäusern gelegene östliche Eingang, direkt angrenzend an das Sanierungsgebiet "Parkstraße". (Stadt Gera (Archiv) )

Die Entwicklung des Sanierungsgebietes im Detail
Anfang der 1990er Jahre war das 10,7 ha große Sanierungsgebiet „Parkstraße“ – begrenzt durch die Küchengartenallee/ Theaterstraße im Norden, die Bahnanlagen im Osten und den heutigen Hofwiesenpark im Süden und Westen –, eine der größten innerstädtischen Gewerbebrachen in Thüringen: Alte Industrie- und Gewerbebetriebe, insbesondere brachgefallene, dicht überbaute ein- bis dreigeschossige Produktionsgebäude, befanden sich in unmittelbarer Nähe zur gründerzeitlichen, offenen Villen- und Stadthausbebauung, die aufgrund des Umgebungsmilieus jedoch nur noch geringen Wohnwert besaß. Mit der Electronicon GmbH, Modedruck GmbH und DAROS Deutschland GmbH nahmen drei industrielle Großbetriebe rund 60 Prozent der durch Altablagerungen belasteten Gesamtfläche ein. Die mehrgeschossigen Produktionsgebäude und meist eingeschossigen Hallen stammten aus der Zeit zwischen 1870 und 1910 und befanden sich zum Großteil in einem desolaten Bauzustand. Über zwei Drittel der Grundstücke und Gebäude waren Gewerbe- und Industriebrache. Auch die Gewerbeobjekte „Milchhof“ und „Weberei H. Brossen GmbH & Co.KG“ in der Neuen Straße waren stark sanierungsbedürftig und standen zum Teil leer.

Zur Erfüllung der Sanierungsaufgaben bediente sich die Stadt Gera eines Beauftragten. Als zugelassenen Sanierungsträger und Treuhänder wurde mit Treuhändervertrag vom 08. Juli 1993 die GSL – Gesellschaft für Stadt- und Landesentwicklung mbH (heute GSL Sachsen/Thüringen GmbH & Co KG). Der Sanierungsträger betreut die gesamte städtebauliche Umgestaltung, einschließlich der erforderlichen Antragsstellungen, Abrechnungen, Stellungnahmen, Kaufpreisprüfungen, Dokumentationen, etc. bis zur Aufhebung des Sanierungsgebietes.

Die neue Panndorfhalle (Stadt Gera) Die ersten Sanierungsjahre bis 1998 beinhalteten im Wesentlichen vorbereitende Maßnahmen für die städtebauliche Neuordnung, so etwa Planungen, Bodenerwerb durch die Stadt Gera und der beginnende Rückbau der Gewerbebrachen. Damit verbunden war eine umfangreiche Altlastensanierung. Im Zuge der weiträumigen Grundstücksfreilegungen – gemeint sind die Abbrüche des Elektronicon-Gebäudes in der Parkstraße, des Modedruckbetriebes in der Neuen Straße und der „Am Stadion“ gelegenen DAROS Deutschland GmbH – wurden bereits zwischen 1998 und 2000 erste Veränderungen in dem Sanierungsgebiet sichtbar. Mit dem Jahr 2000 begannen dann die eigentlichen Neugestaltungs- und Sanierungsarbeiten, darunter der Neubau der Landeszentralbank, die Gestaltung des Mühlgrabengrünzuges sowie der Ausbau der Neuen Straße. Die Realisierung der Westtangente entlang der Bahntrasse erforderte weiteren Grunderwerb und die Freilegung betroffener Grundstücke. Ab 2002 bis zur BUGA 2007 fand der Großteil der Erschließungs- und Baumaßnahmen statt, etwa die Neuerrichtung der Sportanlagen, der Umbau der alten Industrie-Sheddachhalle zum Trainingszentrum für den Turnsport und Wintertrainingsbahn für die Rollschnellläufer, die Gebäudesanierung „Parkstraße 3a“ sowie der Skater-Fun-Parcour. 2008 rückte die Nachnutzung der Villa Voß und der angrenzenden Flächen und Gebäude in den Mittelpunkt der Sanierungsbemühungen. Zudem wurde 2013 mit der Ebelingstraße die letzte noch unsanierte Straße im Gebiet grundhaft ausgebaut.

Das Sanierungsgebiet Parkstraße zum Sanierungsabschluss 2021

Rechtliche Hintergründe
Ziel des Städtebaus ist es im Wesentlichen, bestehende Stadtstrukturen mit den historischen Innenstädten und Ortskernen zeitgemäß fortzuentwickeln sowie wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen entgegenwirken. Das Baugesetzbuch bietet Kommunen dazu die Möglichkeit Sanierungsgebiete festzusetzen und darin städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, sofern die dafür notwendigen Vorbereitungen und die zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen. Um diesen komplexen Gesamtprozess mit einer Vielzahl beteiligter Akteure steuern zu können, ist den Kommunen ein zeitlich befristet anwendbares Sonderrecht in die Hand gegeben, das "besondere Städtebaurecht" (§ 136 - 191 BauGB). Zugleich können gemäß § 164a BauGB zur Deckung der Kosten Städtebaufördermittel aus den verschiedenen Bund-Länder-Programmen eingesetzt werden. Auch Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet können Fördermittel für bauliche Maßnahmen erhalten. Wichtig ist dabei, dass die Fördermittel vor Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt werden.

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