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Berufsfeuerwehr

Aus- und Fortbildung

Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

Laufbahngruppe 1 - 2. Einstiegsamt

Eine Ausbildung in der Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes bei der Berufsfeuerwehr Gera kann man absolvieren, wenn man

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt,
  • am Einstellungstag das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,
  • eine für den Feuerwehrdienst geeignete abgeschlossene berufliche Ausbildung nachweist,
  • nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Berufsfeuerwehr Gera tauglich ist; dies erfordert insbesondere die nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen festzustellende Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen,
  • im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B ist und
  • einen Eignungstest bestanden hat, der einen schriftlichen, praktisch-sportlichen und mündlichen Teil umfasst.

Die Ausbildung erfolgt in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und dauert 18 Monate. Das Einstellungsdatum ist jeweils der 1. April jeden Jahres.

In der Ausbildung werden die Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die sie zur Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes, einschließlich des Führens einer Gruppe, vermittelt.

Ausbildungsverlauf

  1. Grundausbildung
  2. Ausbildung zum Rettungssanitäter
  3. Berufspraktischer Ausbildungsteil im Feuerwehrwesen und Rettungsdienst sowie die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C
  4. Laufbahnlehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

Laufbahngruppe 2 - 1. Einstiegsamt

Eine Ausbildung in der Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes bei der Berufsfeuerwehr Gera kann man absolvieren, wenn man

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt,
  • am Einstellungstag das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • mindestens ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung nachweist,
  • nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Berufsfeuerwehr Gera tauglich ist; dies erfordert insbesondere die Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen, die unter Berücksichtigung der arbeitsmedizinischen Grundsätze festzustellen ist,
  • im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B ist und
    einen Eignungstest bestanden hat, der einen schriftlichen, praktisch-sportlichen und mündlichen Teil umfasst.

Die Ausbildung erfolgt in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und dauert 2 Jahre. Das Einstellungsdatum ist jeweils der 1. April jeden Jahres.

In der Ausbildung werden die Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die sie zur Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes vermittelt.

Ausbildungsverlauf

  1. Grundausbildung
  2. Ausbildung einer rettungsdienstlichen Grundqualifikation
  3. Laufbahnlehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
  4. Erster berufspraktischer Ausbildungsteil im Einsatzdienst
  5. Zweiter berufspraktischer Ausbildungsteil im Einsatzdienst
  6. Laufbahnlehrgang gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

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E-Mailfeuerwehr@gera.de
Tel.0365 838 - 2601

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Leiter Aus- und Fortbildung

E-Mailschuebl.uwe@gera.de
Tel.0365 838 - 2611
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Sachbearbeiter Aus- und Fortbildung

E-Mailpohle.moritz@gera.de
Tel.0365 838 - 2613