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Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit und Abfall

Abfall

Unter Abfall bzw. Müll, genannt auch Unrat, versteht man sämtliche vom Menschen genutzte Materialien und Substanzen, welche keinen unmittelbaren Verwendungszweck mehr erfüllen.


Müllhaufen

Wir beraten gern bei allen Fragen der Vermeidung, Verwertung und der ordnungsgemäßen, schadlosen Abfallentsorgung.

Abfälle müssen dabei in erster Linie vermieden und ansonsten verwertet oder gemeinwohlverträglich beseitigt werden.

Insbesondere für die gewerbliche Wirtschaft, aber letztendlich für jeden Bürger als „Abfallerzeuger“ resultieren daraus vielfältige Anforderungen an das „Wie“ des Umgangs mit Abfällen, die einer umfangreichen behördlichen Überwachung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) unterliegen.


Untere Abfallbehörde

E-Mailabfallbehoerde@gera.de
Tel.0365 838 - 4201
Fax0365 838 - 4205