Genehmigungsbedürftige Anlagen
Störfallanlagen
Anlagen nach Störfall-Verordnung
Anlagen, in denen gefährliche Stoffe ab einer bestimmten Menge vorhanden sind oder bei einem Störfall entstehen können, fallen unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung.
Störfallanlagen müssen regelmäßig überwacht werden. Um eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallenden Anlagen in der Stadt Gera sicherzustellen, gibt es einen Überwachungsplan.
Abteilung Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit und Abfall | |||
| Tel. | 0365 838 - 4220 | ||
|---|---|---|---|
| Fax | 0365 838 - 4205 | ||
| Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
Ansprechpartner | |||
| Herr Enrico Klett | Amthorstraße 11, Zimmer 122
| ||