Genehmigungsbedürftige Anlagen
Störfallanlagen
Anlagen nach Störfall-Verordnung
Anlagen, in denen gefährliche Stoffe ab einer bestimmten Menge vorhanden sind oder bei einem Störfall entstehen können, fallen unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung.
 
 Störfallanlagen müssen regelmäßig überwacht werden. Um eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallenden Anlagen in der Stadt Gera sicherzustellen, gibt es einen Überwachungsplan.
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