Lärmaktionsplanung der Stadt Gera

Seit der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in nationales Recht durch den sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Jahr 2005 waren die Städte und Gemeinden gem. §§ 47 a bis 47f BImSchG aufgefordert einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Der im Jahr 2008 mit Stadtratsbeschluss erstmalig erstellte Lärmaktionsplan der Stadt Gera wird seitdem im 5-Jahres-Rhythmus fachlich überarbeitet und fortgeschrieben.
Lärmaktionsplan der Stadt Gera
- Lärmaktionsplan der Stadt Gera 2008
- Lärmaktionsplan der Stadt Gera 2008, Anlage 1 - Maßnahmentabelle
- Lärmaktionsplan der Stadt Gera 2008, Anlage 2.1 - BAB4 Ist-Zustand
- Lärmaktionsplan der Stadt Gera 2008, Anlage 2.2 - BAB4 Planung
- Lärmaktionsplan der Stadt Gera 2008, Anlagen 3 - 5
- Lärmaktionsplan der Stadt Gera - Fortschreibung 2013
- Lärmaktionsplan der Stadt Gera - 2. Fortschreibung 2018
Umweltamt
Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
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Leitung | Konrad Nickschick |
Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit und Abfall | |
umwelt@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 4220 |
Fax | 0365 838 - 4205 |
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Die Stadtverwaltung befindet sich derzeit in der vierten Bearbeitungsstufe des Lärmaktionsplanes der Stadt Gera. Hier soll seit der Erstaufstellung im Jahr 2008 eine erste Bilanz zur Umsetzung der bisher konzipierten Maßnahmen gezogen und das Handlungskonzept fortgeschrieben werden.
Wir bitten daher alle Bewohner, diesen Prozess durch Ausfüllen des Online-Fragebogens zu unterstützen. Der Fragebogen steht Ihnen bis Ende Mai online zur Verfügung.
Vielen Dank!