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Verwaltung & Bürgerservice
Haushalt und Finanzen

Haushaltsplan

Im Haushaltsplan ist ersichtlich, wieviel Geld für welche Bereiche ausgegeben und eingenommen wird.

Der Haushaltsplan ist aufgeteilt in den Ergebnishaushalt - hier stehen die laufenden Erträge und Aufwendungen drin - und den Finanzhaushalt - hier werden alle Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit geplant.

Sowohl der Entwurf als auch die vom Stadtrat beschlossene und von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen (u. a. dem Haushaltsplan) zur Einsichtnahme bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
 

Informationen zum aktuellen Haushalt

Haushalt der Stadt Gera vom Thüringer Landesverwaltungsamt gewürdigt

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat als Rechtsaufsichtsbehörde den am 25. Januar 2023 vom Stadtrat beschlossenen Haushalt der Stadt Gera rechtsaufsichtlich gewürdigt. Mit Schreiben vom 10. März 2023 wurde die Genehmigung erteilt, den Haushaltsplan mit einem Finanzvolumen von rund 336 Millionen Euro öffentlich bekannt zu machen. Damit endet die vorläufige Haushaltsführung und neue Investitionen können begonnen und freiwillige Leistungen planmäßig erbracht werden.


336 Millionen Euro Budget beschlossen

Haushaltsplan 2023 ausgeglichen und bestätigt – Stellenbesetzungsstopp mit wichtigen Ausnahmen – keine neuen Schulden für die Kommune

In der heutigen Stadtratssitzung (25.01.) wurde der Haushaltsplan mit einem Finanzvolumen von rund 336 Millionen Euro für das Jahr 2023 beschlossen. Das Gremium stimmte mehrheitlich für die Haushaltssatzung der Stadt Gera. Somit kann der beschlossene Haushaltsplan 2023 an das Thüringer Landesverwaltungsamt übergeben werden. Oberbürgermeister Julian Vonarb zeigt sich dankbar für die gelungene Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Stadtrat: „Die Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2023 ist ein voller Erfolg. Ich danke allen beteiligten Akteuren in der Stadtverwaltung, insbesondere der Kämmerei. Die Haushaltsdebatte und die damit verbundene lösungsorientierte Gemeinschaftsleistung zeigt, dass Gera mit seinen Vertreterinnen und Vertretern in Politik und Verwaltung eine starke Stimme hat. In diesem Zusammenhang richtet sich mein Dank auch an die Mitglieder des Geraer Stadtrates für die Bereitschaft, den Weg der Konsolidierung weiter zu gehen. Wir verfolgen somit gemeinsam weiterhin den seit Jahren definierten Fokus, mit ausgeglichenen Haushaltsplänen ohne Bedarfszuweisungen erfolgreich zu sein.“

Das zuletzt noch bestehende Defizit in Höhe von ca. 6,91 Millionen Euro im Haushaltsplanentwurf konnte ausgeglichen werden. So wurden bei Investitionen die Zeitpunkte der finanziellen Wirksamkeit nochmals überprüft. Demnach fließen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von ca. 5,5 Mio. EUR beispielsweise aufgrund längerer Lieferfristen nicht ab, welche, abgesehen von wenigen Ausnahmen, in den Folgejahren veranschlagt werden. Dazu gehören unter anderem Investitionen für ein neues Fahrzeug im Geraer Tierpark sowie Fahrzeuge im Amt für Brand- und Katstrophenschutz. Zudem konnten die geplanten Personalaufwendungen nach Neuberechnung nochmals um ca. 1,41 Mio. EUR reduziert werden.

Viele Projekte für die Zukunft Geras beschlossen

Teil des heute beschlossenen Haushalts sind Investitionen in Höhe von rund 88 Millionen Euro, wobei davon in 2023 ca. 19 Millionen Euro zur Zahlung fällig werden. Nach Abzug der zu erwartenden Fördermittel wird die Stadt Gera einen Eigenanteil in Höhe von ca. 6 Millionen Euro aufbringen. Die größten Posten sind mit ca. 25 Millionen Euro der Bau des Bildungscampus Lusan, der Neubau der Fußgängerbrücke in Lusan mit ca. 4,3 Millionen Euro sowie der Investitionszuschuss der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH mit ca. 2,5 Millionen Euro.  Weitere Schwerpunkte der Investitionstätigkeit sind Straßen, Infrastruktur und Fahrzeuge, wie beispielsweise im Brand- und Katastrophenschutz sowie Tierpark.

Die beschlossene Haushaltssatzung darf nach Ablauf eines Monats, nachdem sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingegangen ist, bekannt gemacht werden, sofern diese von der Rechtsaufsicht nicht beanstandet wird. Die 10. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts für die Jahre 2013 bis 2023 wird zeitlich getrennt vom Haushaltsbeschluss verabschiedet. Diese Verzögerung hat keine negativen Auswirkungen auf die Rechtskraft der Haushaltssatzung der Stadt Gera.

Kämmerei

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Barrierefreier ZugangJa
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Fax0365 838 - 2205
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