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05. Aug. 2024

Wichtige Information für alle Verkehrsteilnehmer/innen

Beim Einsatz am gestrigen Sonntag fiel auf, dass viele Menschen im Stau aus ihren Autos ausstiegen und auf der Fahrbahn standen.

Auch wenn es bei sengender Hitze im Auto kaum auszuhalten ist: Laut Straßenverkehrsordnung (§ 18 Abs. 9 Satz 1) ist das Aussteigen auf der Autobahn verboten - außer zur Absicherung einer Unfallstelle. Bei längeren Behinderungen wie einer Vollsperrung ist die Polizei meist nachsichtig, wenn es jemandem im Auto zu heiß oder gar übel wird. Aber auch dann gilt: Keine ausgedehnten Spaziergänge auf der Autobahn, sondern immer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben! 

Ganz wichtig: Schon wenn sich ein Stau bildet, also schon bei stockendem Verkehr, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und dem verbleibenden Fahrstreifen gebildet. Die Bußgelder für Autofahrer, die sich nicht daran halten, wurden drastisch erhöht: von 200 auf 320 Euro.

Rettungsgasse bilden rettet Leben!