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Amtsblatt der Stadt Gera

Öffentliche Zustellungen

Auf dieser Seite werden Öffentliche Zustellungen bekannt gemacht, sofern eine Zustellung auf anderem Wege nicht möglich war. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Amtsblatt.

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Zustellungswirkung

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 5 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwVG) gilt ein Dokument als zugestellt, wenn zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung vergangen sind. Mit Ablauf dieser Frist treten die rechtlichen Wirkungen der Zustellung ein – unabhängig davon, ob die Bekanntmachung tatsächlich zur Kenntnis genommen wurde.

Datenschutz

Die hier veröffentlichten Öffentlichen Zustellungen erfolgen im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Es werden ausschließlich die gesetzlich zulässigen und erforderlichen Informationen bekannt gemacht. Die Veröffentlichungen sind zeitlich befristet und werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen entfernt.

Hinweise für Betroffene

Betroffene Personen werden darauf hingewiesen, dass sie die genannten Dokumente bei der jeweils zuständigen Stelle einsehen oder abholen können. Weitere Informationen zu den einzelnen Zustellungen sind den jeweiligen Bekanntmachungen zu entnehmen.