Mediengestalter Bild und Ton (m/w/d)
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Theorie:
Praxis:
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Stadt Gera
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medienpraktische Ausbildung wird durch die Thüringer Landesmedienanstalt als Kooperationsbetrieb durchgeführt
Ausbildungsvergütung:
nach TVAöD-BT-BBiG
Ausbildungsinhalte:
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planen und durchführen von Medienproduktionen
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einrichten medienspezifischer Produktionssysteme
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bearbeiten und herstellen von Bild- bzw. Tonaufnahmen unter Berücksichtigung redaktioneller, technischer und gestalterischer Vorgaben
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reine Tonaufnahmen herstellen, z.B. Hörfunkproduktionen und -sendungen oder Musikproduktionen
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Bild- und Tonaufzeichnungen prüfen, aufbereiten, verwalten und bearbeiten sowie mit diesen ein inhaltlich stimmiges, sendefertiges Medienprodukt gestalten
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mit dem Team von Produktion und Redaktion sowie Kunden zusammenarbeiten, Projektmanagement im individuellen Einsatzgebiet

Die Stadtverwaltung Gera braucht junge Menschen, die sich für eine Ausbildung oder ein Studium im öffentlichen Dienst entscheiden. Wir suchen jedes Jahr nach engagierten Nachwuchskräften.

Werden auch Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie die Zukunft unserer Stadt.

Die Stadt Gera bietet in vielen Bereichen die Möglichkeit, ein Praktikum absolvieren zu können. (Um-)Schüler, Studenten und Interessierte bekommen so einen Einblick in die Vielfalt der Aufgaben und können erste Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sammeln.

Die Stadt Gera gewährt Studierenden, Auszubildenden sowie Berufsschülerinnen und Berufsschülern mit erstmaligen Hauptwohnsitz in Gera eine Ausbildungsprämie von 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese kann bis zu drei Jahre in Folge beantragt werden.

Auf der jährlich stattfindenden Ausbildungsbörse können Schüler und Schülerinnen die regionalen Möglichkeiten entdecken und mit Unternehmen direkt in Kontakt treten.
Haupt- und Personalamt
Anschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||||
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||||
Leitung | Madlen Pieter-Junge | ||||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||||
Team Personalentwicklung | |||||
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. | ||||
Ansprechpartner/innen | |||||
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