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Konzepte

Planungen zur Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-FFA)

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Photovoltaikanlagen erzeugen aus Sonnenstrahlung elektrische Energie. Im Gegensatz zur konventionellen Energieerzeugung entsteht dabei kein klimaschädliches Kohlenstoffdioxid (CO2). Photovoltaik ist deswegen ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Ende 2024 gab es in Deutschland insgesamt über 4,8 Millionen PV-Anlagen, die insgesamt 72,6 Terawattstunden Strom produzierten - das entspricht rein rechnerisch 14 % des gesamten deutschen Strombedarfs. Ein Großteil der Stromerzeugung entfiel dabei auf Photovoltaikfreiflächenanlagen, d.h. PV-Anlagen außerhalb der Siedlungsflächen (Quelle: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Harry Wirth, Fraunhofer ISE, Download von www.pv-fakten.de, Fassung vom 9.4.2025). Die Vorteile der PV-FFA sind:

  • Kostengünstiger Strom: PV-Freiflächenanlagen können aufgrund ihrer gesunkenen Investitionskosten und der technologischen Fortschritte mittlerweile kostengünstig Strom erzeugen.
  • Finanzielle Beteiligung der Kommunen: Kommunen können nach § 6 EEG 2023 an den Erträgen der PV-Anlage beteiligt werden und so einen unmittelbaren Nutzen aus den Anlagen erhalten.
  • Steigerung der regionalen Wertschöpfung: Die Errichtung und der Betrieb von Freiflächen-PV steigert regionale Wertschöpfungseffekte und macht eine Region attraktiver für Unternehmen. Denn grüner, kostengünstiger Strom ist ein entscheidender Standortfaktor.
  • Geringerer Flächenbedarf bei hoher Leistung: Im Vergleich zu anderen Energieträgern ist der Flächenbedarf von PV-Freiflächenanlagen geringer. Gleichzeitig weisen solche Anlagen hohe Energieerträge je Hektar auf. Aktuell liegt der Flächenbedarf der Technologie bei etwas unter einem Hektar je MW installierter Leistung - Tendenz sinkend.
  • Einfache Nachnutzung der Flächen: PV-Freiflächenanlagen können am Ende ihrer Nutzungsdauer einfach und kostengünstig rückgebaut werden. So sind die entsprechenden Flächen vergleichsweise schnell für eine Nachnutzung frei. Außerdem können bei guter, naturverträglicher Planung der Anlagen Rückzugsgebiete für heimische Tierarten entstehen und die lokale Flora berücksichtigt werden

Die Stadt Gera möchte diese Vorteile nutzen, sieht aber auch die Notwendigkeit zur räumlichen Steuerung und Begrenzung der Flächeninanspruchnahme, um negative Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft auszuschließen. Die Stadt Gera hat deshalb einen Kriterienkatalog als fachlichen Prüfungsrahmen zur Beurteilung von Anträgen auf Errichtung von PV-Freiflächenanlagen im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch erstellt. Dieser ist etwaigen Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgeschaltet. Zusätzlich wurde ein Standortkonzept für PV-FFA erarbeitet, welches durch eine nachvollziehbare Berücksichtigung anderer konkurrierender Flächennutzungen oder konfliktauslösenden Faktoren Potentialflächen für PV-FFA im gesamten Stadtgebiet Gera kartographisch und argumentativ darstellt. Es schafft eine Entscheidungsgrundlage für die Stadt Gera, um eigene städtische Projekte und externe Anträge von gewerblichen Vorhabenträgern zur wirtschaftlichen Nutzung von PV-FFA umwelt- und stadtverträglich zu steuern.

In der Sitzung am 25. Februar 2025 hat der Ausschuss für Bau, Umwelt, Verkehr und Liegenschaften das vorliegende PV-Standortkonzept beraten und folgende 5 Punkte als gemeinsame Arbeitsgrundlage festgehalten:

1. Das Standortkonzept ersetzt keine Machbarkeitsstudie oder spezifische Einzelfallprüfungen.

2. Das Konzept stellt keine Ausschlussplanung dar, sondern zeigt Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf, an welchen das Konfliktpotenzial hinsichtlich naturschutzfachlicher, bauleitplanerischer und regionalplanerischer Aspekte für raumwirksame PV-FFA möglichst gering ausfällt.

3. Grundsätzlich gibt es im Stadtgebiet Gera ausreichend geeignete Flächen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

4. Es besteht jedoch nicht die Absicht alle geeigneten Flächen in den Flächennutzungsplan (FNP) aufzunehmen und mit PV-FFA zu bebauen. Bereits der aktuelle Kriterienkatalog zum Ausbau von PV-FFA der Stadt Gera deckelt den Ausbau von PV-FFA auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im gesamten Stadtgebiet auf 2 %, d.h. maximal 160 ha.

5. Die eigentliche Abwägung der vorgeschlagenen PV-Standorte mit anderen Flächenanforderungen, z.B. Gewerbe, Ausgleichsflächen, im Rahmen der kommunalen Planungshoheit erfolgt erst im Rahmen der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung.

Beim vorliegenden Standortkonzept handelt es sich um ein Fachkonzept/ Entscheidungsgrundlage der Stadtverwaltung Gera ohne rechtliche Bindung. Diese Planung identifiziert fachliche geeignete Flächen auf der Grundlage von GIS-Verschneidungen und Einzelfallprüfungen, ohne eine endgültige Abwägung mit anderen Nutzungen durchzuführen. Bei dem Ergebnis handelt es sich um einen Pool möglicher, fachlich geeigneter Flächen. Dies bedeutet, dass sich dadurch kein Automatismus der Entwicklung eines bestimmten Standortes oder einer spezifischen Anzahl ergibt. Ob und welche Flächen beplant und damit auch entwickelt werden, liegt bei Standorten außerhalb der Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch (200m entlang Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken) ausschließlich in der kommunalen Planungshoheit der Stadt Gera. In der Praxis ergeben sich also 2 grobe Fallkonstellationen:

  1. Die Ergebnisse des Standortkonzeptes werden bei konkreten Anfragen Dritter zur fachlichen Überprüfung und Beurteilung herangezogen. Auf dieser Grundlage entscheidet dann die Stadt Gera im eigenen Ermessen (Kommunale Planungshoheit), ob für diese Fläche die zur Errichtung der PV-Anlage notwendige Bauleitplanung (FNP-Änderung/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan) aufgestellt wird.
  2. Die Ergebnisse des Standortkonzepts werden als Sonderbauflächen für PV-Anlagen in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan Gera 2045 aufgenommen. Im Rahmen der FNP-Aufstellung werden nach intensiver Abwägung und Öffentlichkeitsbeteiligung nur einige wenige der 30 Prüfflächen in den neuen FNP Gera 2045 als Sonderbaufläche für PV-Anlagen übernommen werden. Auch diese Entscheidung, welche und wie viele Flächen stellen wir im FNP dar, wird durch den Stadtrat der Stadt Gera im Rahmen der kommunalen Planungshoheit getroffen.

Die kartografische Darstellung des Standortkonzeptes erfolgte im Maßstab 1:15.000 und orientiert sich damit an der maßstäblichen Darstellung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Gera.

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