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Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplans

11. Änderung: Teilbereich "Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna"

11. Änderung: Planbereich „„Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna“

vor der Änderung des Flächennutzungsplans: Flächen für die Landwirtschaft

nach der Änderung des Flächennutzungsplans: „Sonderbaufläche Anlagen zur Nutzung & Speicherung solarer Energie“ und „Flächen für die Landwirtschaft - Wiesen und Weiden" überlagert mit „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach Fachplänen und verbindlicher Bauleitplanung"

Größe der Fläche: 15,65 ha

Stand des Verfahrens: wirksam seit 27. März 2026

11. Änderung: Planbereich „„Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna“

Die Stadt Gera ist daran interessiert, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Dies erfordert ein erhöhtes Angebot an erneuerbaren Energien und an grün produziertem Strom. Beides liegt im überragenden öffentlichen Interesse gemäß § 2 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Diesem Ziel folgend, sollen geeignete Flächen zur Solarenergiegewinnung und nachhaltigen Stromerzeugung herangezogen werden.

Aus diesem Grund hat die Stadt Gera ein qualifiziertes Standortkonzept für Photovoltaikfreiflächenanlagen erarbeitet, welches seit Februar 2025 vorliegt und die Flache in Gera-Dorna als grundsätzlich geeigneten Standort ausweist. Die Flache entspricht auch dem „Kriterienkatalog zur Steuerung des Ausbaus von Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-FFA) in Gera", welcher durch den Ausschuss für Bau, Umwelt, Verkehr und Liegenschaften als zuständigen Fachausschuss am 6. September 2022 mehrheitlich befürwortet wurde.

Im Ergebnis der Prüfungen und auf der Grundlage des Standortkonzeptes soll deshalb südöstlich der Ortslage Dorna eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf ca. 14 ha sowie ein Batteriegroßspeicher auf ca. 1 ha errichtet werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan Gera 2020 stellt für den Planbereich „Landwirtschaftliche Fläche“ dar. Da es sich bei der geplanten PV-FFA nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 BauGB handelt, widerspricht die aktuelle Darstellung des FNP der geplanten Nutzung. Deshalb wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel mit der Aufstellung des VB/101/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna“ die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna“ durchgeführt. Die Darstellung wurde von „Landwirtschaftliche Fläche“ in „Sonderbaufläche Anlagen zur Nutzung & Speicherung solarer Energie“ und „Flächen für die Landwirtschaft - Wiesen und Weiden" überlagert mit „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach Fachplänen und verbindlicher Bauleitplanung" geändert.

Damit ist die planungsrechtliche Übereinstimmung mit der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gegeben.

Übersichtsplan

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