2. Änderung: Teilbereiche "IG Cretzschwitz - Gewerbliche Baufläche" und "IG Cretzschwitz - Ausgleichsfläche Ostfriedhof"
Der Gewerberaum „B 2-Nord“ weist aufgrund der relativ ebenen Topografie und einer idealen Verkehrsanbindung eine hohe Eignung für industrielle Ansiedlungen auf. Deshalb wurde in Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan B/130/09 südlich an das vorhandene Gewerbegebiet „Am Vogelherd“ das zukünftige „Industriegebiet Cretzschwitz“ mit ca. 40 ha in den FNP aufgenommen. Damit der Bebauungsplan jedoch vollständig aus dem FNP entwickelt werden konnte, musste der Flächennutzungsplan für zwei Teilflächen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert werden.
Im 1. Teilplanbereich wurde die Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ in „gewerbliche Bauflächen“ und „Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit Zweckbestimmung Regenüberlauf/-Rückhaltebecken“ geändert.
Zusätzlich musste im 2. Teilplanbereich die ursprünglich geplante Erweiterungsfläche des Ostfriedhofs in eine Ausgleichsflächendarstellung geändert werden, da nur so der Ausgleich des durch die Planung verursachten Eingriffs aus dem 1. Geltungsbereich des Bebauungsplans B/130/09 vollständig vorgenommen werden konnte.
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