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Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplans

3. Änderung: Planbereich "Nahversorgung Westvororte"

In Übereinstimmung mit den Zielen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/85/13 "Nahversorgung Westvororte", wurde mit der Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes (Discounter) für die Nahversorgung der Bevölkerung in den Westvororten unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit, nach § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung, geschaffen. Zu diesem Zweck erfolgte im Planbereich eine östliche Arrondierung der bereits bestehenden Bebauung in Form einer ergänzenden 0,5 ha großen Wohnbauflächendarstellung im FNP entlang der Stadtrodaer Straße. Für den Bereich der 3. Änderung "Nahversorgung Westvororte" wurde daher der Flächennutzungsplan Gera 2020 parallel mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch von der Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" und "Fläche für Wald" in "Wohnbaufläche" geändert. Damit ist die planungsrechtliche Übereinstimmung mit der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Allgemeines Wohngebiet" gegeben.

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Übersicht Windischen. © Stadt Gera
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