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Bauen & Stadtentwicklung
Bebauungspläne

B/15/91 "Verlängerte Bieblacher Straße", Aufhebungssatzung

Kurzdokumentation

Die Stadt Gera hat mit Beschluss des Stadtrates Nr. 47/2010, 2. Ergänzung vom 16. April 2014 die Aufhebungssatzung zur Satzung über den Bebauungsplan B/15/91 „Verlängerte Bieblacher Straße“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan und die Begründung im Fachdienst Bauvorhaben, Amthorstraße 11 während der Dienstzeiten einsehen und Auskunft über die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan verlangen.

Hinweise:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hingewiesen.

Unbeachtlich wird demnach eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan schriftlich gegenüber der Stadt Gera geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

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