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Bauen & Stadtentwicklung
Verkehrs- & Mobilitätsplanung

Öffentliche Auslegungen von Verkehrsvorhaben

1. Was wird ausgelegt?

Derzeit erfolgt keine Auslegung!

2. Wo wird ausgelegt?

Stadtplanungsamt
Abt. Verkehrsplanung
Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera
3. Etage – Raum 338
Zeitraum: Mo.-Do.: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Fr.: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

3. Warum wird ausgelegt?

Bauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene, tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse. Die Planfeststellung und dazu erlassenen Verfahrensvorschriften sollen dazu dienen, unter Wahrung der betroffenen öffentlichen Belange und dem Schutz betroffener Rechtspositionen und schutzwürdiger Interessen das Baurecht zu erteilen.

Angesichts der Größe und der teilweise weitreichenden Auswirkungen der Vorhaben kommt dem Verfahren eine besondere Bedeutung für den Ausgleich der betroffenen Interessen und damit der Akzeptanz des Vorhabens durch die Allgemeinheit und die Betroffenen zu.

4. Wie kann man sich an den Planungen beteiligen?

Die gesamten Planunterlagen werden in den Gemeinden, in denen sich das Bauvorhaben voraussichtlich auswirkt, einen Monat zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder dem Thüringer Landesverwaltungsamt Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen, d.h., dass spätere Einwendungen im Verwaltungs- und verwaltungsrechtlichen Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Nach Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen kann die Anhörungsbehörde einen Erörterungstermin festsetzen. Dieser wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden über den Erörterungstermin gesondert benachrichtigt; sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentlichen Bekanntmachung ersetzt werden.

Der Erörterungstermin soll dazu dienen, die Einwendungen und Stellungnahmen mit den Betroffenen zu besprechen, diese über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu unterrichten und nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen.

Nach dem Erörterungstermin leitet die Anhörungsbehörde die Planunterlagen, die Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Niederschrift über die Erörterung der Planfeststellungsbehörde zur Entscheidung zu. Die Planfeststellungsbehörde entscheidet im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses über alle Einwendungen, über die bei der Erörterung keine Einigung erzielt worden ist.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Außerdem wird der festgestellte Plan nach ortsüblicher Bekanntmachung in den getroffenen Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Spätestens mit Ende dieser Auslegung gilt der Planfeststellungsbeschluss als zugestellt.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage vor dem in der Rechtsbehelfsbelehrung bezeichneten Verwaltungsgericht erhoben werden.

Stadtplanungsamt

AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
E-Mailstadtplanung@gera.de
Tel.0365 838 - 4401
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
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